Energieausweis Pflicht auch bei Denkmalschutz?

Veröffentlicht am: 6. Mai 2025
Letztes Update: 5. Mai 2025
isa
Autor: isa

Wenn Sie Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes sind, stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Ausweispflicht für Energieausweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch für Ihre Immobilie gilt.

Die Energieausweispflicht betrifft grundsätzlich alle Gebäude – jedoch sieht das GEG für Baudenkmäler bestimmte Ausnahmeregelungen vor, die den Konflikt zwischen Energieeffizienz und Denkmalschutz berücksichtigen. Eine energetische Sanierung muss bei denkmalgeschützten Gebäuden stets mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden, um die historische Bausubstanz nicht zu beeinträchtigen.

Für Eigentümer von Baudenkmälern stellt sich daher die praktische Frage: Welche Art von Energieausweis ist erforderlich und welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind überhaupt mit den strengen Auflagen des Denkmalschutzes vereinbar?

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Denkmalgeschützte Immobilien sind laut Gebäudeenergiegesetz (GEG §79 Abs.4) grundsätzlich von der Energieausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung befreit, wobei Interessenten keinen Rechtsanspruch auf Vorlage haben.
  • Für energetische Sanierungen an Baudenkmälern ist stets eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich, die prüft, ob die Maßnahmen das historische Erscheinungsbild beeinträchtigen.
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden stehen oft Innendämmung und Kellerdeckendämmung im Fokus, da Außendämmungen häufig untersagt sind, um das äußere Erscheinungsbild zu wahren.
  • Die KfW bietet spezielle Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude an (KfW-Effizienzhaus Denkmal), die höhere Grenzwerte für Energiebedarf und Wärmeverlust zulassen und finanzielle Unterstützung bieten.
  • Eine erfolgreiche energetische Sanierung von Baudenkmälern erfordert spezialisierte Energieberater mit Denkmalschutzexpertise, die individuelle Lösungsansätze entwickeln, die sowohl Energieeffizienz verbessern als auch denkmalschutzgerechte Anforderungen erfüllen.

Energieausweispflicht für denkmalgeschützte Gebäude

Handelt es sich um eine denkmalgeschützte Immobilie, stellt sich oft die Frage: Ist auch hier ein Energieausweis erforderlich? Die gute Nachricht für Eigentümer von Baudenkmälern: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht hier spezielle Ausnahmen vor.

Grundsätzlich müssen Eigentümer beim Verkauf oder der Vermietung ihrer Immobilie potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Diese Pflicht gilt, um Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes zu schaffen. Doch für geschützte Gebäude gibt es Sonderregelungen.

Nach § 79 Absatz 4 des Gebäudeenergiegesetzes sind Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz von der Energieausweispflicht befreit. Das bedeutet: Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses müssen beim Verkauf oder der Neuvermietung keinen Energieausweis vorzulegen. Diese Ausnahme gilt auch für Gebäudeteile innerhalb eines geschützten Ensembles.

Um bei Verkaufsgesprächen Rechtssicherheit zu haben, empfehlen wir Ihnen, eine schriftliche Bestätigung der Denkmalbehörde einzuholen, die den Denkmalschutz-Status Ihrer Immobilie dokumentiert.

Ausnahmebestimmungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat, enthält wichtige Sonderregelungen für denkmalgeschützte Gebäude. In § 79 Absatz 4 GEG ist klar festgehalten, dass Baudenkmäler von der Ausweispflicht ausgenommen sind.

Warum diese Ausnahme? Der Gesetzgeber berücksichtigt hier, dass energetische Anforderungen die historische Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten. Auch wenn energetische Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden, greift die Ausnahmeregelung.

Die Befreiung gilt konkret für:

  • Baudenkmäler nach Landesrecht
  • Gebäude, die Teil eines denkmalgeschützten Ensembles sind
  • Besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Trotzdem sollten Eigentümer wissen: Käufer oder Mieter haben bei denkmalgeschützten Gebäuden keinen Anspruch auf Vorlage eines Energieausweises. Dies schließt auch die Pflicht zur Angabe von Energieeffizienzkennwerten in Immobilienanzeigen aus.

Die Registrierungspflicht für Energieausweise entfällt bei Baudenkmälern ebenfalls. Allerdings ist es manchmal sinnvoll, freiwillig einen Energieausweis zu erstellen, um Transparenz über den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre zu schaffen.

Energieausweis bei Denkmalschutz: Was ist zu beachten?

Auch wenn denkmalgeschützte Gebäude grundsätzlich von der Energieausweispflicht befreit sind, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Als Eigentümer eines Baudenkmals sollten Sie wissen, dass Ausnahmen von der Ausweispflicht nicht automatisch gelten – sie müssen nachgewiesen werden können.

Wir empfehlen, eine schriftliche Bestätigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen, die den Status als geschütztes Gebäude belegt. Diese Bescheinigung kann bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden, um die Befreiung von der Energieausweis-Pflicht zu dokumentieren.

Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, kann die freiwillige Erstellung eines Energieausweises durchaus sinnvoll sein – besonders bei sehr alten Gebäuden mit hohem Energieverbrauch. Potenzielle Käufer oder Mieter erhalten so realistische Informationen über zu erwartende Heizkosten.

Bedenken Sie: Auch wenn Denkmalschutz und Energieeffizienz manchmal im Widerspruch stehen, bedeutet dies nicht, dass keine energetischen Verbesserungen möglich sind. Als Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes können Sie durchaus Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken – solange diese die historische Substanz nicht beeinträchtigen.

Bei allen Fragen zur Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen für Ihr denkmalgeschütztes Gebäude sollten Sie frühzeitig Rücksprache mit der zuständigen Denkmalbehörde halten.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Baudenkmäler

Sollten Sie sich als Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes dennoch für die freiwillige Erstellung eines Energieausweises entscheiden, stellt sich die Frage: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt das reale Nutzerverhalten wider und ist in der Regel kostengünstiger zu erstellen. Bei historischen Gebäuden mit ihrer oft besonderen Bauweise kann der Verbrauchsausweis sinnvoller sein, da er die tatsächlichen Gegebenheiten besser abbildet.

Ein Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Bei Baudenkmälern kann diese Berechnung jedoch problematisch sein, da standardisierte Annahmen für moderne Gebäude bei historischer Bausubstanz oft nicht greifen.

„Bei meinem Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert haben wir uns für einen Verbrauchsausweis entschieden“, erzählt mir ein Kollege, der selbst ein denkmalgeschütztes Haus besitzt. „Der Bedarfsausweis hätte theoretisch einen viel höheren Energiebedarf ausgewiesen, als wir tatsächlich verbrauchen. Mit unseren angepassten Heizgewohnheiten und punktuellen Dämmmaßnahmen lag der reale Verbrauch deutlich niedriger.“

Für Baudenkmäler empfehlen wir daher meist den Verbrauchsausweis, der die tatsächliche Situation besser abbildet. Dieser gibt potenziellen Käufern oder Mietern realistischere Informationen über die zu erwartenden Energiekosten.

Rolle der Denkmalschutzbehörde beim Energieausweis

Die Denkmalschutzbehörde spielt eine zentrale Rolle, wenn es um energetische Fragen bei geschützten Gebäuden geht. Sie ist nicht nur für den Schutz der historischen Bausubstanz zuständig, sondern auch Ansprechpartner bei Fragen zur Energieausweispflicht.

Als erste Anlaufstelle sollten Sie bei der Denkmalbehörde eine Bescheinigung über den Denkmalschutzstatus Ihrer Immobilie beantragen. Dieses Dokument dient als Nachweis, dass Ihr Gebäude von der Energieausweispflicht befreit ist. Bei Verkauf oder Neuvermietung können Sie damit belegen, warum kein Energieausweis vorgelegt wird.

Die Behörde prüft zudem, ob geplante energetische Maßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Dies geschieht immer im Einzelfall – pauschale Regelungen gibt es hier nicht. Manchmal können kreative Lösungen gefunden werden, die sowohl dem Denkmalschutz stehen als auch die Energieeffizienz verbessern.

Ein Beispiel: Bei einem historischen Stadthaus konnte durch enge Abstimmung mit der Denkmalbehörde eine spezielle Innendämmung realisiert werden, die das äußere Erscheinungsbild nicht veränderte, aber dennoch den Energieverbrauch deutlich senkte.

Wir raten dringend, vor jeder baulichen Veränderung an einem denkmalgeschützten Gebäude Kontakt mit der Denkmalbehörde aufzunehmen. So vermeiden Sie spätere Konflikte und können eventuell von speziellen Förderprogrammen für die energetische Sanierung von Baudenkmälern profitieren.

Energetische Sanierung denkmalgeschützter Immobilien

Die energetische Sanierung von Baudenkmälern stellt eine besondere Herausforderung dar. Einerseits soll die historische Substanz erhalten bleiben, andererseits möchten Eigentümer natürlich auch in denkmalgeschützten Gebäuden nicht unnötig hohe Energiekosten tragen.

Bei der Planung einer energetischen Sanierung ist entscheidend, dass der Charakter des Baudenkmals gewahrt bleibt. Das äußere Erscheinungsbild darf durch Sanierungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Energieeffizienz zu verbessern:

  • Innendämmung als Alternative zur Außendämmung
  • Dämmung der Kellerdecke und obersten Geschossdecke
  • Spezielle Isolierverglasung für historische Fenster
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Integration erneuerbarer Energien, wo möglich

Die Kosten für eine denkmalgerechte energetische Sanierung liegen oft höher als bei konventionellen Gebäuden. Dafür gibt es spezielle Förderprogramme, etwa das KfW-Programm „Effizienzhaus Denkmal“, das höhere Grenzwerte für den Energiebedarf zulässt.

Ein wichtiger Tipp: Arbeiten Sie mit Fachleuten zusammen, die Erfahrung mit denkmalgeschützten Gebäuden haben. Energieberater mit Denkmalschutz-Expertise können wertvolle Hinweise geben, wie sich historische Bausubstanz und moderne Energiestandards vereinbaren lassen.

Genehmigung der Denkmalschutzbehörde für bauliche Maßnahmen

Jede bauliche Veränderung an einem denkmalgeschützten Gebäude ist genehmigungspflichtig. Dies gilt selbstverständlich auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss zwingend eingeholt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

Der Genehmigungsprozess kann je nach Bundesland und lokalem Denkmalamt unterschiedlich ablaufen. Grundsätzlich prüft die Behörde, ob die geplanten Maßnahmen mit dem Schutz der historischen Substanz vereinbar sind. Besonders kritisch werden oft Eingriffe in die Fassade betrachtet.

Die Denkmalschutzbehörde kann Auflagen erteilen, etwa zur Verwendung bestimmter traditioneller Baumaterialien oder zur Ausführung der Arbeiten. Diese Auflagen sind verbindlich und müssen bei der Umsetzung beachtet werden.

Meine Erfahrung zeigt: Eine frühzeitige Einbindung der Denkmalbehörde spart später Zeit und Ärger. Stellen Sie Ihre Pläne vor, bevor Sie konkrete Angebote einholen oder Verträge mit Handwerkern abschließen.

Der formale Antrag sollte detaillierte Unterlagen enthalten:

  • Genaue Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • Pläne und Zeichnungen
  • Angaben zu verwendeten Materialien
  • Gegebenenfalls ein energetisches Konzept

Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen sein, die genau festlegen, wie die Arbeiten auszuführen sind. Diese müssen sorgfältig beachtet werden, sonst drohen Bußgelder oder sogar die Verpflichtung zum Rückbau.

Planung der energetischen Sanierung mit der Denkmalbehörde

Eine erfolgreiche energetische Sanierung eines Baudenkmals beginnt mit einer sorgfältigen Planung, bei der die Denkmalbehörde von Anfang an eingebunden werden sollte. Diese frühe Zusammenarbeit sorgt dafür, dass keine Zeit mit unrealistischen Ideen verschwendet wird.

Der erste Schritt ist meist eine gemeinsame Begehung des Gebäudes mit einem Vertreter der Denkmalbehörde. Hierbei können bereits erste Möglichkeiten und Grenzen für energetische Verbesserungen aufgezeigt werden. Fragen Sie konkret nach, welche Maßnahmen grundsätzlich genehmigungsfähig sein könnten.

Anschließend sollte ein Fachmann – idealerweise ein auf historische Gebäude spezialisierter Energieberater – ein Sanierungskonzept erstellen. Dieses berücksichtigt sowohl die energetischen als auch die denkmalpflegerischen Aspekte. Ein gutes Konzept enthält verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Kosten-Nutzen-Verhältnissen.

„Als ich mein denkmalgeschütztes Stadthaus sanieren wollte, hat mir die Denkmalbehörde von Anfang an signalisiert, was möglich ist und was nicht“, berichtet eine Bauherrin aus meinem Beratungskreis. „Statt einer Außendämmung haben wir gemeinsam eine Lösung mit Innendämmung und verbesserter Heizungstechnik entwickelt, die den Charakter des Hauses bewahrt.“

Die Abstimmung mit der Behörde sollte schriftlich festgehalten werden. So haben Sie später einen Nachweis über getroffene Vereinbarungen und können diese bei der formalen Antragstellung berücksichtigen.

Innendämmung und Dämmung der Kellerdecke

Wenn die Außendämmung aus Denkmalschutzgründen nicht möglich ist, bietet die Innendämmung eine wirksame Alternative. Sie erlaubt es, das äußere Erscheinungsbild des Baudenkmals zu erhalten und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken.

Bei der Innendämmung ist Fachwissen besonders wichtig. Anders als bei der Außendämmung muss sorgfältig auf bauphysikalische Aspekte geachtet werden, um Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden. Moderne Innendämmsysteme berücksichtigen diese Herausforderungen und sind speziell für historische Gebäude entwickelt worden.

DämmmaterialVorteileNachteile
KalziumsilikatplattenDiffusionsoffen, feuchteregulierendGeringere Dämmwirkung
HolzweichfaserplattenNatürlicher Baustoff, gute WärmespeicherungBrauchen zusätzliche Dampfbremse
ZellulosedämmungFlexibel, ökologischAufwändige Verarbeitung

Die Dämmung der Kellerdecke ist eine weitere Maßnahme, die bei denkmalgeschützten Gebäuden meist problemlos genehmigt wird. Sie beeinträchtigt weder die äußere Erscheinung noch die historische Bausubstanz, kann aber den Energieverbrauch deutlich reduzieren. Die Wärme bleibt in den Wohnräumen und entweicht nicht in den kühleren Keller.

Bei einem meiner Projekte konnten wir allein durch die Dämmung der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke den Energieverbrauch um fast 15% senken – ohne dass sichtbare Veränderungen am denkmalgeschützten Gebäude vorgenommen werden mussten.

Beide Maßnahmen – Innendämmung und Kellerdeckendämmung – sind in der Regel genehmigungsfähig, sollten aber dennoch vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen werden. So vermeiden Sie Überraschungen und können die Arbeiten optimal planen.

Energieeffizienz steigern durch energetisch sanieren

Trotz Denkmalschutzauflagen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Energieeffizienz eines historischen Gebäudes zu verbessern. Der Schlüssel liegt in einem ganzheitlichen Konzept, das verschiedene Maßnahmen intelligent kombiniert.

Die Heizungsanlage bietet oft das größte Potenzial für Einsparungen. Eine moderne Heizung kann den Energieverbrauch erheblich senken, ohne dass in die Bausubstanz eingegriffen werden muss. Wärmepumpen können in vielen Fällen auch in denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden – sofern die notwendigen technischen Voraussetzungen gegeben sind.

„In unserem 300 Jahre alten Fachwerkhaus haben wir die alte Ölheizung durch eine moderne Gasbrennwertheizung ersetzt und zusätzlich eine kontrollierte Wohnraumlüftung eingebaut“, berichtet ein Hausbesitzer aus meiner Beratungspraxis. „Der Energieverbrauch hat sich halbiert, ohne dass wir an der historischen Fassade etwas ändern mussten.“

Weitere wirksame Maßnahmen können sein:

  • Optimierung der Heizungssteuerung
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • Dämmung der Heizungs- und Warmwasserrohre
  • Einbau hochwertiger Isoliergläser in bestehende historische Fensterrahmen
  • Installation von Innendämmsystemen an kritischen Stellen

Besonders effektiv ist die Kombination verschiedener Maßnahmen zu einem stimmigen Gesamtkonzept. So lassen sich auch bei denkmalgeschützten Gebäuden teilweise EnEV-Standards erreichen – oder zumindest eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Für die Finanzierung sollten Sie spezielle Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude in Anspruch nehmen. Die KfW bietet etwa mit dem Programm „Effizienzhaus Denkmal“ attraktive Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Baudenkmälern.

Dämmen im Denkmalschutz: Möglichkeiten und Grenzen

Das Dämmen eines denkmalgeschützten Gebäudes erfordert Fingerspitzengefühl und fachliche Expertise. Die Herausforderung: Die energetischen Verbesserungen müssen so umgesetzt werden, dass die historische Substanz oder das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Dachdämmung gibt es meist die wenigsten Einschränkungen. Solange das äußere Erscheinungsbild des Daches erhalten bleibt, kann zwischen den Sparren oder unter den Sparren gedämmt werden. Bei besonders wertvollen historischen Dachstühlen kann jedoch auch hier der Denkmalschutz Grenzen setzen.

Die Fassadendämmung ist oft der kritischste Punkt. Eine konventionelle Außendämmung kommt bei denkmalgeschützten Fassaden praktisch nie in Frage. Hier bieten sich alternative Lösungen an:

  • Innendämmung mit feuchtetechnisch geeigneten Systemen
  • Dämmputze für die Außenfassade (wenn die originale Putzoberfläche nicht erhalten ist)
  • Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk

Ein oft übersehenes Potenzial liegt in der Dämmung von Geschossdecken. Die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Bodens eines unbeheizten Dachraums ist meist unproblematisch und dennoch sehr wirksam.

Die Fensterfrage stellt eine besondere Herausforderung dar. Historische Fenster sind oft charakterbildend für ein Baudenkmal, haben aber schlechte Dämmwerte. Hier gibt es verschiedene Ansätze:

  • Aufrüstung bestehender Fenster mit Dichtungen
  • Einbau von Spezialverglasungen in historische Rahmen
  • Vorsatzfenster oder Kastenfensterkonstruktionen

In einem meiner Projekte konnten wir bei einem denkmalgeschützten Stadthaus aus dem 19. Jahrhundert die originalen Holzfenster erhalten. Durch den Einbau moderner Isolierverglasung und neuer Dichtungen wurde der Wärmeverlust deutlich reduziert, ohne das historische Erscheinungsbild zu beeinträchtigen.

Energieverbrauch senken in denkmalgeschützten Gebäuden

Auch ohne umfangreiche bauliche Maßnahmen lässt sich der Energieverbrauch in denkmalgeschützten Gebäuden oft deutlich reduzieren. Manchmal sind es die einfachen Lösungen, die große Wirkung zeigen.

Die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage ist oft der erste Schritt. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Moderne Thermostatventile und eine intelligente Steuerung können den Energieverbrauch um bis zu 15% senken – ohne jeglichen Eingriff in die Bausubstanz.

Wärmedämmung muss nicht immer die gesamte Gebäudehülle umfassen. Gezielte Maßnahmen an den größten „Energielecks“ können bereits viel bewirken. Dazu gehören etwa:

  • Dämmung der Heizungsrohre in unbeheizten Bereichen
  • Abdichtung von Fugen und Ritzen
  • Anbringen von Zugluftstoppen an Türen
  • Verwendung von Vorhängen an alten Fenstern
  • Dämmung von Rollladenkästen

Eine Hausbesitzerin berichtet: „In meinem denkmalgeschützten Haus aus dem 18. Jahrhundert habe ich zunächst nur die offensichtlichsten ‚Energielecks‘ beseitigt. Allein durch das Abdichten von Fugen, die Dämmung der Kellerdecke und einen neuen Brenner für die alte Heizung konnte ich meinen Energieverbrauch um fast 30% senken.“

Eine moderne Heizungssteuerung mit Zeitprogrammen und Einzelraumregelung kann ebenfalls erhebliche Einsparungen bringen. So wird nur dort geheizt, wo und wann es wirklich nötig ist.

Nicht zuletzt sollte das Nutzerverhalten nicht unterschätzt werden. Oft lässt sich durch bewusstes Heizen und Lüften der Energieverbrauch deutlich senken, ohne Komforteinbußen in Kauf nehmen zu müssen.

Erstellung des Energieausweises für Baudenkmäler

Obwohl denkmalgeschützte Gebäude von der Energieausweispflicht befreit sind, kann die freiwillige Erstellung eines Energieausweises sinnvoll sein – etwa um Transparenz über den energetischen Zustand zu schaffen oder um Sanierungspotenziale aufzuzeigen.

Für die Erstellung des Energieausweises bei Baudenkmälern empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Experten, der sowohl Erfahrung mit historischen Gebäuden als auch mit den Besonderheiten von Energieausweisen hat. Die Ausstellung eines Energieausweises erfordert besondere Fachkenntnisse, wenn es sich um ein Baudenkmal handelt.

In den meisten Fällen ist der Verbrauchsausweis für denkmalgeschützte Gebäude die bessere Wahl. Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und spiegelt das reale Nutzerverhalten wider. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis standardisierter Annahmen, die für historische Gebäude oft nicht zutreffen.

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
Basiert auf tatsächlichem VerbrauchBerechnet theoretischen Bedarf
Berücksichtigt NutzerverhaltenNutzerunabhängige Berechnung
Günstiger in der ErstellungAufwändiger und teurer
Benötigt Verbrauchsdaten der letzten 3 JahreBenötigt genaue Gebäudedaten

Für die Erstellung eines Energieausweises werden je nach Typ verschiedene Daten benötigt:

  • Beim Verbrauchsausweis: Energieverbrauch der letzten drei Jahre, Gebäudenutzfläche
  • Beim Bedarfsausweis: Detaillierte Daten zur Gebäudehülle und Anlagentechnik

Der fertige Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Baudenkmals und kann als Grundlage für gezielte Verbesserungsmaßnahmen dienen. Er enthält zudem Modernisierungsempfehlungen, die allerdings stets im Kontext der Denkmalschutzauflagen betrachtet werden müssen.

Wir empfehlen, die Erstellung des Energieausweises mit einer qualifizierten Energieberatung zu verbinden. So erhalten Sie nicht nur ein Dokument, sondern konkrete, auf Ihr denkmalgeschütztes Gebäude zugeschnittene Handlungsempfehlungen.

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