Energieausweis Gültigkeit für Wohngebäude 2025

Veröffentlicht am: 20. Mai 2025
Letztes Update: 5. Mai 2025
isa
Autor: isa

Der Energieausweis ist für Wohngebäude ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Auskunft über die energetische Qualität einer Immobilie gibt. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2020, das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzte, gelten aktuelle Regelungen zur Gültigkeit und Ausstellungspflicht.

Für Eigentümer ist besonders wichtig zu wissen, dass ein Energieausweis grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren hat und danach zwingend erneuert werden muss. Bei Verkauf oder Vermietung müssen Sie den Ausweis potenziellen Käufern oder Mietern vorlegen – andernfalls drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Der Energieausweis dient nicht nur als formale Pflicht, sondern bietet wertvolle Informationen über den Energieverbrauch, die Energieeffizienz und mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen. Sowohl der Bedarfsausweis als auch der Verbrauchsausweis haben ihre spezifischen Einsatzbereiche und können nur von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Architekten oder Heizungsbauern ausgestellt werden.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt standardmäßig 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gemäß §79 Abs. 3 GEG, eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei umfangreichen energetischen Sanierungen muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
  • Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie besteht eine Vorlagepflicht, deren Nichteinhaltung mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.
  • Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren ausgestellt werden.
  • Von der Ausweispflicht ausgenommen sind denkmalgeschützte Immobilien und Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.

Gültigkeit des Energieausweises

Der Energieausweis ist ein amtliches Zertifikat, das Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes gibt. Seit Mai 2021 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung und Gültigkeit von Energieausweisen.

Wer kennt das nicht? Man interessiert sich für eine Immobilie und fragt sich, wie hoch die Energiekosten wohl sein werden. Genau hier hilft der Energieausweis weiter! Er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist und gibt wichtige Hinweise zu möglichen Sanierungsmaßnahmen.

Standardgültigkeit von 10 Jahren

Ein Energieausweis ist generell 10 Jahre gültig. Diese Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum und gilt unabhängig davon, ob die Immobilie in dieser Zeit den Besitzer wechselt. Das Ablaufdatum ist direkt auf dem Dokument vermerkt.

Warum eigentlich genau 10 Jahre? Diese Zeitspanne wurde gewählt, weil sich der energetische Zustand eines Gebäudes normalerweise nicht schneller verändert – es sei denn, es werden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Nach Ablauf der 10 Jahre müssen Eigentümer einen neuen Energieausweis ausstellen lassen.

Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis handelt – die Gültigkeit beträgt in beiden Fällen 10 Jahre ab Ausstellung.

Rechtliche Grundlagen im Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2021 die rechtlichen Grundlagen für Energieausweise. In § 79 Abs. 3 GEG ist die 10-jährige Gültigkeitsdauer festgeschrieben. Diese Regelung sorgt dafür, dass die energetischen Informationen zu Gebäuden regelmäßig aktualisiert werden.

Vor dem GEG galt die Energieeinsparverordnung (EnEV), die bereits 2014 mit der EnEV 2014 die Anforderungen an Energieausweise verschärft hatte. Der Energieausweis wurde ursprünglich eingeführt, um die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken. Heute ist er ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die globale Erwärmung.

Wer gegen die Vorschriften verstößt, dem drohen empfindliche Bußgelder. Laut § 88 des Gebäudeenergiegesetzes können Verstöße mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Pflicht zur Erneuerung nach Ablauf

Nach Ablauf der 10-jährigen Gültigkeitsdauer müssen Eigentümer aktiv werden. Der Energieausweis stellt wichtige Informationen für potenzielle Käufer oder Mieter bereit und muss daher aktuell sein.

Ist der Energieausweis abgelaufen, darf er nicht mehr verwendet werden – weder bei Verkauf noch bei Vermietung der Immobilie. Es besteht eine klare Pflicht zur Erneuerung. Diese gilt für alle Wohngebäude, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Baujahr.

Keine Verlängerung möglich

Eine Verlängerung des Energieausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der 10 Jahre muss zwingend ein neuer Ausweis erstellt werden. Dies ist im Gebäudeenergiegesetz eindeutig geregelt.

Viele Eigentümer fragen sich: „Kann ich meinen alten Energieausweis nicht einfach verlängern lassen?“ Die klare Antwort lautet: Nein! Eine Verlängerung ist rechtlich nicht vorgesehen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: In 10 Jahren können sich sowohl der Zustand des Gebäudes als auch die technischen Standards und gesetzlichen Anforderungen erheblich verändern.

Neuausstellung des Energieausweises erforderlich

Bei der Neuausstellung eines Energieausweises werden alle relevanten Daten neu erfasst und bewertet. Dies ermöglicht eine aktuelle Einschätzung des energetischen Zustands der Immobilie.

Für die Neuausstellung sind bestimmte Angaben zum Gebäude sowie zu Heizung und Warmwasser erforderlich. Diese Daten dienen als Grundlage für die Bewertung. Je nach Art des Energieausweises – Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – werden unterschiedliche Daten benötigt.

Wir empfehlen, sich rechtzeitig vor Ablauf des alten Energieausweises um einen neuen zu kümmern. So vermeiden Sie mögliche rechtliche Probleme bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie.

Auswirkungen von Umbauten und Modernisierungen

Umfangreiche Umbauten oder Modernisierungen können eine vorzeitige Erneuerung des Energieausweises erforderlich machen. Wenn sich durch Baumaßnahmen der energetische Zustand eines Gebäudes wesentlich verändert, spiegelt der alte Energieausweis die tatsächliche Situation nicht mehr wider.

Theoretisch könnten Sie den alten Ausweis bis zum Ablaufdatum weiternutzen. In der Praxis macht das aber wenig Sinn, denn nach einer energetischen Sanierung verbessert sich in der Regel die Energieeffizienzklasse. Dies kann den Wert Ihrer Immobilie steigern und bei Verkauf oder Vermietung ein wichtiges Argument sein.

Aktualisierung nach energetischer Sanierung

Nach einer energetischen Sanierung lohnt sich die Aktualisierung des Energieausweises besonders. Die verbesserten Kennwerte werden dokumentiert und können sich positiv auf den Immobilienwert auswirken.

Haben Sie beispielsweise eine neue Wärmedämmung angebracht, die Heizungsanlage modernisiert oder erneuerbare Energien integriert? Dann sollten Sie unbedingt einen neuen Energieausweis ausstellen lassen. Dieser wird die erzielten Verbesserungen widerspiegeln und kann Ihnen bei Verkauf oder Vermietung Vorteile bringen.

Eine energetische Sanierung kann den Energiebedarf und damit die Energiekosten deutlich senken. Ein aktueller Energieausweis macht diese Einsparung für potenzielle Käufer oder Mieter transparent und nachvollziehbar.

Arten von Energieausweisen

Bei Energieausweisen unterscheiden wir grundsätzlich zwischen zwei Typen: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Beide haben ihre Vor- und Nachteile und eignen sich für unterschiedliche Situationen.

Die Wahl zwischen den beiden Ausweisarten hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Baujahr und der Größe des Gebäudes. In manchen Fällen besteht Wahlfreiheit, in anderen ist eine bestimmte Art vorgeschrieben.

Bedarfsausweis und seine Gültigkeit

Der Bedarfsausweis, auch Energiebedarfsausweis genannt, basiert auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs. Er berücksichtigt bauliche Gegebenheiten wie Dämmung, Fenster und Heizungsanlage.

Dieser Ausweis ist besonders aussagekräftig, da er unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten ist. Er zeigt den Endenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr und ermöglicht so einen objektiven Vergleich verschiedener Gebäude.

Der Bedarfsausweis ist wie der Verbrauchsausweis 10 Jahre gültig. Er wird vor allem für Neubauten und ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, verwendet.

Verbrauchsausweis und seine Gültigkeit

Der Verbrauchsausweis, auch Energieverbrauchsausweis genannt, basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt das reale Nutzerverhalten wider.

Diese Ausweisart ist in der Erstellung günstiger, aber weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Der Verbrauch hängt stark vom Verhalten der Bewohner ab – sparsame Nutzer können auch in einem energetisch schlechten Gebäude niedrige Verbrauchswerte erzielen.

MerkmalBedarfsausweisVerbrauchsausweis
BasisTheoretische BerechnungTatsächlicher Verbrauch
AussagekraftHoch (objektiv)Mittel (nutzerabhängig)
Kosten300-500 Euro50-100 Euro
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre

Auch der Verbrauchsausweis ist 10 Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Frist erneuert werden.

Vorlagepflicht bei Verkauf und Vermietung

Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie besteht eine klare Vorlagepflicht für den Energieausweis. Diese Regelung soll Transparenz schaffen und Interessenten einen Einblick in die zu erwartenden Energiekosten geben.

Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern bereits bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden. Spätestens bei Vertragsabschluss muss das Original oder eine Kopie übergeben werden.

Verpflichtung für Eigentümer

Für Eigentümer ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung verpflichtend. Diese Pflicht gilt seit der Einführung des Energieausweises und wurde mit dem GEG nochmals bekräftigt.

Bereits in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein. Dazu gehören die Energieeffizienzklasse, der Endenergiebedarfs- oder -verbrauchswert sowie die Art des Energieträgers.

Die Vorlagepflicht gilt für fast alle Gebäudetypen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, etwa für denkmalgeschützte Gebäude oder solche mit einer Nutzfläche unter 50 m².

Bußgelder bis zu 15.000 Euro

Wer seiner Vorlagepflicht nicht nachkommt, dem drohen empfindliche Bußgelder. Das Gebäudeenergiegesetz sieht Strafen von bis zu 15.000 Euro vor.

Schon das Fehlen der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen kann mit Bußgeldern geahndet werden. Die Verwendung eines abgelaufenen Energieausweises wird ebenfalls als Verstoß gewertet und kann mit 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden.

Es lohnt sich also nicht, die Vorlagepflicht zu umgehen oder einen abgelaufenen Ausweis zu verwenden. Die Kosten für einen neuen Energieausweis sind im Vergleich zu möglichen Bußgeldern geradezu gering.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Nicht jeder darf Energieausweise ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, welche Personen zur Ausstellung berechtigt sind. Dies soll die Qualität und Verlässlichkeit der Ausweise sicherstellen.

Die Ausstellung von Energieausweisen ist qualifizierten Fachleuten vorbehalten. Dazu gehören Energieberater, Architekten, Ingenieure und andere Experten mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung.

Qualifikation der Aussteller

Die Qualifikation der Aussteller ist gesetzlich geregelt. Nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis dürfen Energieausweise ausstellen.

Zu den erforderlichen Qualifikationen zählen:

  • Abschluss als Architekt, Bauingenieur oder in einem ähnlichen Fachgebiet
  • Spezielle Ausbildung im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden
  • Mehrjährige Berufserfahrung in relevanten Bereichen
  • Zusatzqualifikationen als Energieberater

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt eine Liste qualifizierter Energieausweis-Aussteller. Dies kann bei der Suche nach einem geeigneten Experten hilfreich sein.

Zugelassene Fachleute: Energieberater, Architekten

Zu den zugelassenen Fachleuten zählen vor allem Energieberater, Architekten und Bauingenieure. Sie verfügen über das nötige Fachwissen, um den energetischen Zustand eines Gebäudes korrekt zu bewerten.

Ein qualifizierter Energieberater kann nicht nur den Energieausweis ausstellen, sondern auch wertvolle Tipps zur energetischen Sanierung geben. Architekten bringen oft umfassendes Wissen über Gebäudestrukturen und Baumaterialien mit.

Bei Zweifeln an der Richtigkeit eines Energieausweises kann die zuständige Behörde eine Überprüfung vornehmen. Stellt sich heraus, dass der Ausweis fehlerhaft ist oder von einer nicht qualifizierten Person ausgestellt wurde, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Kosten für die Ausstellung

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises und Aufwand der Datenerhebung. Generell ist der Verbrauchsausweis günstiger als der Bedarfsausweis.

Die Investition in einen Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann sich auch lohnen: Ein guter Energieeffizienzwert kann den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Bedarfsausweis: Preise und Faktoren

Für einen Bedarfsausweis müssen Sie mit Kosten zwischen 300 und 500 Euro rechnen. Der Preis hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe und Komplexität des Gebäudes.

Der höhere Preis erklärt sich durch den größeren Aufwand: Für den Bedarfsausweis muss ein Experte das Gebäude vor Ort begutachten, Daten erheben und komplexe Berechnungen durchführen. Dabei werden alle energetisch relevanten Bauteile wie Fassade, Dach, Fenster und Heizungsanlage berücksichtigt.

Trotz der höheren Kosten bietet der Bedarfsausweis mehr Aussagekraft und kann besonders bei energetisch sanierten Gebäuden vorteilhaft sein, da er die verbesserten Eigenschaften objektiv darstellt.

Verbrauchsausweis: Preise und Faktoren

Der Verbrauchsausweis ist mit 50 bis 100 Euro deutlich günstiger. Der Preis variiert je nach Anbieter und Aufwand der Datenerhebung.

Für den Verbrauchsausweis werden die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre ausgewertet. Der Aussteller benötigt dafür in der Regel keine Vor-Ort-Begehung, was die Kosten senkt.

Der Verbrauchsausweis kostet weniger, hat aber den Nachteil, dass er stark vom Nutzerverhalten abhängt. Ein sparsamer Bewohner kann auch in einem energetisch schlechten Gebäude einen niedrigen Verbrauch haben. Umgekehrt kann verschwenderisches Heizverhalten in einem gut gedämmten Haus zu hohen Verbrauchswerten führen.

Online-Beantragung des Energieausweises

Die Beantragung eines Energieausweises ist heute auch online möglich. Viele Energieberater und spezialisierte Dienstleister bieten diese Option an, was den Prozess vereinfacht und beschleunigt.

Die Online-Beantragung spart Zeit und ist oft günstiger als der traditionelle Weg. Allerdings ist sie hauptsächlich für Verbrauchsausweise geeignet, da für Bedarfsausweise in der Regel eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich ist.

Notwendige Unterlagen und Daten

Für die Online-Beantragung eines Energieausweises benötigen Sie verschiedene Unterlagen und Daten zu Ihrem Gebäude.

Für einen Verbrauchsausweis sind dies vor allem:

  • Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre
  • Angaben zur Gebäudenutzfläche
  • Baujahr des Gebäudes
  • Informationen zur Heizungsanlage
  • Anzahl der Wohneinheiten

Für einen Bedarfsausweis werden zusätzlich detaillierte Informationen zur Bausubstanz benötigt:

  • Baupläne mit Grundrissen und Schnitten
  • Angaben zu Dämmmaterialien und -stärken
  • Informationen zu Fenstern und Türen
  • Details zur Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage
  • Angaben zu eventuell vorhandenen erneuerbaren Energien

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller und präziser kann der Energieausweis erstellt werden.

Ausnahmen von der Ausweispflicht

Nicht für alle Gebäude besteht eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. Das Gebäudeenergiegesetz sieht einige Ausnahmen vor.

Diese Ausnahmen betreffen vor allem Gebäude, bei denen die Erstellung eines Energieausweises unverhältnismäßig wäre oder deren energetische Bewertung nach Standardverfahren nicht möglich ist.

Denkmalschutzimmobilien

Für denkmalgeschützte Immobilien gelten Sonderregelungen. Sie sind unter bestimmten Umständen von der Energieausweispflicht ausgenommen.

Der Grund: Bei denkmalgeschützten Gebäuden stehen Erhaltungsmaßnahmen oft im Widerspruch zu energetischen Sanierungsmaßnahmen. Eine Außendämmung könnte beispielsweise die historische Fassade verändern, was aus Denkmalschutzgründen nicht zulässig wäre.

Dennoch kann ein Energieausweis auch für denkmalgeschützte Gebäude sinnvoll sein, etwa um Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, die mit dem Denkmalschutz vereinbar sind.

Gebäude unter 50 m² Nutzfläche

Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m² sind generell von der Energieausweispflicht befreit. Dies betrifft beispielsweise kleine Ferienhäuser oder Gartenhäuser.

Diese Ausnahme wurde geschaffen, weil der Aufwand für die Erstellung eines Energieausweises bei sehr kleinen Gebäuden in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.

Weitere Ausnahmen gelten für:

  • Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden müssen
  • Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren
  • Landwirtschaftliche Nutzgebäude mit niedrigem Energiebedarf
  • Religiöse Gebäude wie Kirchen

In Zweifelsfällen sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen, ob für Ihr Gebäude eine Ausnahmeregelung gilt.

Bedeutung für Käufer und Mieter

Für Käufer und Mieter ist der Energieausweis ein wichtiges Instrument zur Einschätzung der zu erwartenden Energiekosten. Er ermöglicht einen objektiven Vergleich verschiedener Immobilien.

Die Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) geben auf einen Blick Auskunft über den energetischen Zustand. Diese Klassifizierung hilft, Immobilien schnell einzuordnen und zu vergleichen.

Information über energetischen Zustand

Der Energieausweis liefert wertvolle Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er zeigt, wie gut die Dämmung ist und wie effizient die Heizungsanlage arbeitet.

Diese Transparenz ist wichtig, denn der energetische Zustand ist von außen oft nicht erkennbar. Ein Altbau kann durch moderne Dämmung und Heiztechnik energetisch besser sein als ein neueres, aber schlecht gedämmtes Gebäude.

Der Ausweis enthält auch Modernisierungsempfehlungen. Diese zeigen potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten auf und geben einen Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen.

Einfluss auf Energiekosten und Verbrauch

Die im Energieausweis enthaltenen Angaben haben direkten Einfluss auf die zu erwartenden Energiekosten. Je besser die Energieeffizienzklasse, desto niedriger fallen in der Regel die Heizkosten aus.

Bei einem Gebäude der Klasse A+ können die Heizkosten pro Quadratmeter und Jahr um bis zu 80% niedriger sein als bei einem Gebäude der Klasse H. Diese Unterschiede summieren sich über die Jahre zu erheblichen Beträgen.

Neben den finanziellen Aspekten spielt auch der ökologische Fußabdruck eine zunehmend wichtige Rolle. Ein energieeffizientes Gebäude verursacht weniger CO2-Emissionen und trägt so zum Klimaschutz bei.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Regelungen zu Energieausweisen können empfindliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Gebäudeenergiegesetz sieht verschiedene Bußgelder vor.

Die Kontrolle der Einhaltung liegt bei den zuständigen Behörden der Bundesländer. Sie können Stichproben durchführen und bei Verstößen Bußgeldverfahren einleiten.

Bußgelder nach dem Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz sieht Bußgelder von bis zu 15.000 Euro für Verstöße im Zusammenhang mit Energieausweisen vor. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.

Folgende Verstöße können geahndet werden:

  • Fehlen eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung
  • Verwendung eines abgelaufenen Energieausweises
  • Ausstellung durch nicht qualifizierte Personen
  • Falsche Angaben im Energieausweis
  • Fehlen der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Die Bußgelder dienen als wirksames Instrument, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Nichteinhaltung der Vorlagepflicht

Die Nichteinhaltung der Vorlagepflicht ist ein häufiger Verstoß. Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Auch das Fehlen der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Transparenz für Interessenten schaffen.

Ein weiterer kritischer Punkt: Wer einen Energieausweis verwendet, obwohl Zweifel an der Richtigkeit bestehen, handelt ebenfalls ordnungswidrig. Gleiches gilt für die Ausstellung durch nicht qualifizierte Personen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ergänzend zum Energieausweis gibt es den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Er geht über die Informationen des Energieausweises hinaus und bietet eine detaillierte Planungshilfe für energetische Sanierungen.

Der iSFP zeigt auf, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind und wie sie aufeinander aufbauen können. So lässt sich eine umfassende Sanierung auch in mehreren Schritten über Jahre hinweg realisieren.

Nutzung parallel zum Energieausweis

Der individuelle Sanierungsfahrplan kann parallel zum Energieausweis genutzt werden. Während der Energieausweis den Ist-Zustand dokumentiert, zeigt der iSFP den Weg zu einem besseren energetischen Niveau auf.

Ein guter Energieberater kann sowohl den Energieausweis erstellen als auch einen iSFP entwickeln. Die Kombination beider Dokumente bietet eine umfassende Grundlage für Sanierungsentscheidungen.

Der iSFP berücksichtigt dabei nicht nur energetische, sondern auch wirtschaftliche Aspekte. Er hilft, Maßnahmen so zu planen, dass sie kosteneffizient umgesetzt werden können.

Förderungen für energetische Sanierung

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können Sie zusätzliche Förderungen für energetische Sanierungen erhalten. Der iSFP ist oft Voraussetzung für erhöhte Fördersätze.

Verschiedene staatliche Programme unterstützen energetische Sanierungen finanziell. Die Förderlandschaft ist vielfältig und umfasst Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und steuerliche Vergünstigungen.

Wer nach dem iSFP saniert, kann von einem Bonus von 5% auf die reguläre Förderung profitieren. Dies kann bei umfangreichen Sanierungen schnell mehrere tausend Euro ausmachen.

Auch Maßnahmen wie der Austausch eines alten Kühlschranks gegen ein energieeffizientes Modell können in einem umfassenden Konzept zur Energieeinsparung berücksichtigt werden – wenngleich sie nicht im iSFP enthalten sind.

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