Energieausweis fürs Haus online erstellen

Veröffentlicht am: 18. Mai 2025
Letztes Update: 5. Mai 2025
isa
Autor: isa

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent macht und seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für viele Hausbesitzer verpflichtend ist. Er liefert konkrete Kennwerte zum Energieverbrauch oder Energiebedarf und gibt potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten.

Mit einem Energieausweis können Sie nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern erhalten auch wertvolle Informationen über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Besonders beim Verkauf oder der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung müssen Sie den Ausweis vorlegen, um Bußgelder zu vermeiden. Online-Dienste bieten heute eine praktische Möglichkeit, den Energieausweis schnell und unkompliziert zu erstellen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Der Energieausweis ist ein energetischer Steckbrief für Gebäude und bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie verpflichtend vorzulegen.
  • Es gibt zwei Arten: Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes berechnet und für Neubauten vorgeschrieben ist.
  • Energieausweise sind zehn Jahre gültig und enthalten Angaben zum Energiebedarf/-verbrauch in kWh/m², CO2-Emissionen, Energieeffizienzklassen (A+ bis H) sowie Modernisierungsempfehlungen.
  • In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis genannt werden; die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG §§79-88).
  • Die Erstellung erfolgt durch qualifizierte Energieberater, die das Gebäude und dessen Eigenschaften wie Baujahr, Dämmung und Heizungssystem bewerten.

Energieausweis: Pflicht für Gebäude und Immobilien

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und darstellt. Er dient als energetischer Steckbrief für Ihr Haus oder Ihre Wohnung und gibt Auskunft über den Energieverbrauch bzw. -bedarf des Gebäudes. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Energieausweis für die meisten Immobilien gesetzlich vorgeschrieben.

Warum ist dieser Ausweis so wichtig? Ganz einfach: Er schafft Transparenz. Käufer und Mieter können auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient eine Immobilie ist und welche Heizkosten auf sie zukommen könnten. Das ist wie bei einem Auto – niemand würde heute ein Fahrzeug ohne Angaben zum Spritverbrauch kaufen, oder?

Der Energieausweis enthält wichtige Kennwerte zum Energieverbrauch oder -bedarf pro Quadratmeter und ordnet das Gebäude in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) ein. Zusätzlich bietet er Modernisierungsempfehlungen, die zeigen, wie Sie die Energieeffizienz verbessern können – etwa durch den Austausch der Fenster oder bessere Wärmedämmung.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Grundsätzlich benötigen alle Eigentümer eines Gebäudes mit Heizungs- oder Klimaanlagen einen Energieausweis. Aber keine Sorge – es gibt Ausnahmen. Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern sind von der Pflicht befreit. Auch für denkmalgeschützte Gebäude gelten Sonderregelungen.

Besonders relevant wird der Energieausweis, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. In diesem Fall müssen Sie potenziellen Käufern oder Mietern den Ausweis vorlegen – spätestens bei der Besichtigung. Ohne gültigen Energieausweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das ist kein Pappenstiel!

Als Eigentümer brauchen Sie einen Energieausweis, wenn:

  • Sie Ihr Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten
  • Sie einen Neubau errichten
  • Größere Sanierungen am Gebäude vorgenommen werden
  • Der alte Energieausweis nach 10 Jahren seine Gültigkeit verliert

Banken verlangen zudem oft einen Energieausweis vor Finanzierungsentscheidungen, um die Wirtschaftlichkeit und den Wert der Immobilie besser einschätzen zu können.

Wann ist ein Energieausweis verpflichtend?

Der Energieausweis wird in verschiedenen Situationen zur Pflicht. Die wichtigste Regel: Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie müssen Sie als Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen. Diese Vorlagepflicht besteht nicht erst beim Vertragsabschluss, sondern bereits in der Verkaufs- oder Vermietungsphase.

Bei Neubauten ist ein Energieausweis sofort nach Fertigstellung erforderlich. Hier wird immer ein Bedarfsausweis erstellt, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen. Der Bauantrag muss die energetischen Kennwerte bereits enthalten.

Auch nach umfangreichen Sanierungen, die den energetischen Zustand des Gebäudes erheblich verändern, ist ein neuer Energieausweis auszustellen. Denken Sie daran: Der Ausweis ist nur 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Energieausweis ausstellen lassen.

Wird der Bauantrag für Ihr Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt, gelten besondere Regeln. Diese Gebäude müssen bei Verkauf oder Vermietung in jedem Fall einen Energieausweis vorweisen – und zwar einen Bedarfsausweis, wenn das Gebäude nicht mindestens die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.

Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Die Wahl zwischen diesen beiden Varianten hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem vom Alter und der Größe des Gebäudes.

Der Verbrauchsausweis: Grundlagen

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Hierfür werden die Heizkosten- und Warmwasserabrechnungen ausgewertet. Der ermittelte Wert wird dann durch einen Klimafaktor bereinigt, um besonders kalte oder warme Jahre auszugleichen.

Der Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger in der Erstellung (etwa 300 bis 500 Euro) und schneller zu erstellen als ein Bedarfsausweis. Allerdings spiegelt er stark das individuelle Nutzerverhalten wider. Ein sparsamer Bewohner kann auch in einem energetisch schlechten Gebäude einen niedrigen Verbrauch haben – und umgekehrt.

Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Angaben zur Gebäudegröße und Nutzfläche
  • Informationen zur Art des Brennstoffs und Heizungsanlage

Der Bedarfsausweis: Wann erforderlich?

Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Dafür wird das Gebäude vor Ort begutachtet und alle relevanten Faktoren werden erfasst: Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Gebäudegeometrie und mehr.

Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für:

  • Neubauten ohne Verbrauchsdaten
  • Wohngebäude mit weniger als vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde
  • Gebäude, die nicht die Mindestanforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen

Der Bedarfsausweis ist zwar teurer in der Erstellung, bietet jedoch eine objektivere Bewertung des Gebäudezustands und ist unabhängig vom individuellen Heizverhalten. Er enthält zudem detailliertere Modernisierungsempfehlungen.

Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis: Unterschiede

Der Hauptunterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis liegt in der Ermittlung der Werte. Während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre basiert, wird beim Bedarfsausweis der theoretische Energiebedarf berechnet.

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatengrundlageTatsächlicher Verbrauch der letzten 3 JahreTheoretische Berechnung des Energiebedarfs
KostenCa. 300-500 EuroCa. 500-800 Euro
ObjektivitätAbhängig vom NutzerverhaltenUnabhängig vom Nutzerverhalten
ErstellungsaufwandGering (keine Vor-Ort-Begehung nötig)Hoch (Vor-Ort-Begehung erforderlich)

Wichtige Unterschiede auf einen Blick

Für welche Art von Energieausweis Sie sich entscheiden können oder müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Generell gilt: Je älter das Gebäude, desto eher wird ein Bedarfsausweis empfohlen oder sogar vorgeschrieben. Für neuere Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten reicht oft ein Verbrauchsausweis aus.

Die Wahl zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis sollte gut überlegt sein. Bei energetisch sanierten Altbauten kann ein Bedarfsausweis vorteilhafter sein, da er die baulichen Verbesserungen besser abbildet als der Verbrauchsausweis.

Energiepass und Energieausweis: Unterschiede?

Viele Menschen fragen sich: Gibt es einen Unterschied zwischen Energiepass und Energieausweis? Die kurze Antwort: Nein, es handelt sich um Synonyme für dasselbe Dokument. Der Begriff „Energiepass“ stammt noch aus der Anfangszeit der energetischen Gebäudebewertung und wird umgangssprachlich weiterhin verwendet.

Offiziell heißt das Dokument jedoch „Energieausweis“ – und so wird es auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bezeichnet. Der Energieausweises dient als Nachweis für die energetische Qualität eines Gebäudes und enthält alle relevanten Informationen zum Energieverbrauch oder -bedarf.

Lassen Sie sich also nicht verwirren, wenn manchmal vom Energiepass und manchmal vom Energieausweis die Rede ist. Es handelt sich um ein und dasselbe Dokument mit identischem Inhalt und gleicher rechtlicher Bedeutung.

Übrigens: Früher gab es tatsächlich unterschiedliche Bezeichnungen in verschiedenen Bundesländern, was zur Verwirrung beigetragen hat. Mit der bundesweiten Vereinheitlichung durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) und später das GEG wurde der Begriff „Energieausweis“ als offizielle Bezeichnung festgelegt.

Energieausweis vorlegen: Ihre Pflichten

Als Immobilienbesitzer haben Sie klare Pflichten bezüglich des Energieausweises. Wenn Sie Ihr Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie den Energieausweis vorlegen – und zwar spätestens bei der Besichtigung. Ein bloßer Hinweis auf die Existenz des Ausweises reicht nicht aus.

Wichtig: Der Energieausweis muss dem potenziellen Käufer oder Mieter unaufgefordert vorgelegt werden. Es genügt nicht, darauf zu warten, dass danach gefragt wird. Bei Vertragsabschluss muss der Energieausweis oder zumindest eine Kopie übergeben werden.

Die Vorlagepflicht gilt für fast alle Gebäudetypen – egal ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude. Ausnahmen bestehen nur für sehr kleine Gebäude unter 50 qm Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude oder bestimmte Sonderbauten.

Kommt ein Eigentümer seiner Vorlagepflicht nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Diese Sanktion ist keine leere Drohung – die Behörden kontrollieren die Einhaltung der Energieausweis-Pflicht zunehmend strenger.

Eine Besonderheit: Bei Neubauten muss der Energieausweis bereits beim Bauantrag eingereicht werden. Hier wird immer ein Bedarfsausweis erstellt, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen können.

Energieausweis in Immobilienanzeigen und Verkauf

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, muss bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben aus dem Energieausweis machen. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, welche Informationen in kommerziellen Anzeigen enthalten sein müssen.

Korrekte Angabe in Anzeigen

In Immobilienanzeigen müssen folgende Angaben aus dem Energieausweis erscheinen:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert in kWh/m² pro Jahr
  • Wesentliche Energieträger für die Heizung (z.B. Gas, Öl, Fernwärme)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Diese Angaben müssen leicht erkennbar und gut lesbar sein. Sie dienen dazu, Interessenten schon vor der Besichtigung einen Eindruck von der energetischen Qualität des Gebäudes zu vermitteln.

Fehlen diese Pflichtangaben in der Anzeige, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen – ein Risiko, das Sie vermeiden sollten.

Pflicht bei Verkauf und Vermietung

Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie geht die Pflicht über die Anzeige hinaus. Hier gilt:

  1. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden
  2. Bei Vertragsabschluss muss der Energieausweis oder eine Kopie übergeben werden
  3. Der Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Besichtigung aktuell und gültig sein

Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob die Immobilie über einen Makler oder privat angeboten wird. Die Verantwortung liegt immer beim Eigentümer – auch wenn ein Makler die Vermarktung übernimmt.

Ich hatte mal einen Kunden, der dachte, er könne den Energieausweis erst nach Vertragsabschluss nachreichen. Das ging ordentlich schief – der Käufer bestand auf sein Recht, den Ausweis vor Vertragsabschluss zu sehen, und drohte sogar mit einer Anzeige. Zum Glück konnten wir schnell einen rechtsgültigen Energieausweis ausstellen lassen, aber die Verzögerung hätte den Deal fast gekostet.

Der Energieausweis im Detail: Inhalte

Was enthält der Energieausweis genau? Das fünfseitige Dokument ist standardisiert und umfasst zahlreiche Informationen zum Gebäude und seinen energetischen Eigenschaften.

Auf der ersten Seite finden Sie allgemeine Angaben zum Gebäude wie Adresse, Baujahr, Gebäudetyp und die Energieeffizienzklasse. Die farbige Skala von grün (A+) bis rot (H) macht auf einen Blick deutlich, wie energieeffizient das Gebäude ist.

Seite zwei und drei enthalten die detaillierten Energiebedarfs- oder Verbrauchskennwerte mit Vergleichswerten. Hier sehen Sie, wie viel Energie pro Quadratmeter im Jahr benötigt wird oder verbraucht wurde. Diese Werte werden auch mit dem Durchschnitt vergleichbarer Gebäude verglichen.

Die vierte Seite enthält Modernisierungsempfehlungen – ein besonders wichtiger Teil für Eigentümer. Hier werden konkrete Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes vorgeschlagen, etwa eine bessere Dämmung oder der Austausch der Heizungsanlage.

Auf der letzten Seite finden sich Erläuterungen zu den Berechnungsgrundlagen und Begriffen. Hier wird auch angegeben, wer den Energieausweis ausgestellt hat und wann er seine Gültigkeit verliert.

Der Energieausweis enthält zudem Angaben zu:

  • CO2-Emissionen in Gramm pro Quadratmeter
  • Art des Brennstoffs und Heizungsanlage
  • Lüftungssystemen und erneuerbaren Energien
  • Bei Klimaanlagen: Datum der letzten Inspektion

Jeder Energieausweis trägt eine individuelle Registriernummer zur Qualitätssicherung und muss die Unterschrift des Ausstellers tragen.

Energieausweis erstellen lassen: So beantragen Sie ihn

Einen Energieausweis können Sie nicht selbst erstellen – dafür brauchen Sie einen qualifizierten Experten. Es gibt verschiedene Wege, wie Sie an einen rechtsgültigen Energieausweis kommen.

Erstellung durch Energieberater

Die klassische Methode ist die Beauftragung eines Energieberaters. Diese Fachleute haben die notwendige Qualifikation, um Energieausweise ausstellen zu dürfen. Ein Energieberater kommt bei Bedarf zu Ihnen nach Hause, begutachtet das Gebäude vor Ort und erstellt dann den Energieausweis.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Das sind:

  • Architekten und Ingenieure mit entsprechender Fachrichtung
  • Handwerksmeister bestimmter Gewerke (z.B. Schornsteinfeger)
  • Staatlich anerkannte Energieberater
  • Absolventen bestimmter Studiengänge mit Bezug zur Gebäudetechnik

Die Kosten für einen vom Energieberater erstellten Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises und Aufwand. Ein Verbrauchsausweis kostet typischerweise zwischen 300 und 500 Euro, während ein Bedarfsausweis mit 500 bis 800 Euro zu Buche schlagen kann.

Energieausweis online beantragen

Die modernere und oft günstigere Alternative ist, den Energieausweis online erstellen zu lassen. Zahlreiche Anbieter bieten diesen Service bequem online an. Sie füllen ein Formular aus, übermitteln die notwendigen Daten für den Energieausweis und erhalten den fertigen Ausweis per Post oder als PDF.

Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Gebäudedaten wie Baujahr, Nutzfläche, Art der Heizung
  • Informationen zur Art des Brennstoffs

Für einen Bedarfsausweis werden detailliertere Informationen benötigt:

  • Baupläne mit Grundrissen und Schnitten
  • Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizungsanlage
  • Informationen zu bereits durchgeführten energetischen Sanierungen

Eine Online-Erstellung ist besonders für Verbrauchsausweise praktisch. Bei Bedarfsausweisen ist oft trotzdem eine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Experten nötig, um verlässliche Daten zu erheben.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Online-Anbieter seriös ist und die Ausstellung durch qualifizierte Personen erfolgt. Der Energieausweis muss eine Registriernummer haben und vom Aussteller unterschrieben sein.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) und EnEV

Die rechtlichen Grundlagen für den Energieausweis haben sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Früher war die Energieeinsparverordnung (EnEV) maßgeblich, heute ist es das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Das GEG: Wichtige Vorschriften

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 in Kraft und hat die EnEV sowie weitere Regelwerke abgelöst. Es fasst alle energiebezogenen Anforderungen an Gebäude in einem Gesetz zusammen.

Die Paragraphen 79 bis 88 des GEG regeln alles rund um den Energieausweis. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Pflicht zur Vorlage des Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung
  • Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  • Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
  • Qualifikationsanforderungen an Aussteller
  • Unterscheidung zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis
  • Bußgeldvorschriften bei Verstößen

Das GEG schreibt auch energetische Mindeststandards für Neubauten und bei größeren Sanierungen vor. Diese Anforderungen werden in den kommenden Jahren weiter verschärft, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Rolle der EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war bis 2020 die rechtliche Grundlage für Energieausweise. Ihre Regelungen wurden weitgehend ins GEG übernommen und teilweise weiterentwickelt.

Die EnEV führte 2002 den Energieausweis ein und machte ihn schrittweise für immer mehr Gebäudetypen verpflichtend. Sie definierte auch die Berechnungsmethoden und Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden.

Heute spricht man nicht mehr von der EnEV-Pflicht, sondern von den GEG-Anforderungen. Trotzdem ist der Begriff „EnEV“ noch weit verbreitet und wird oft synonym für die energetischen Anforderungen an Gebäude verwendet.

Die strengeren Anforderungen des GEG betreffen vor allem Neubauten und umfassende Sanierungen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsregelungen und vereinfachte Anforderungen.

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Nicht nur Wohngebäude benötigen einen Energieausweis – auch für Nichtwohngebäude wie Büros, Geschäfte oder öffentliche Gebäude ist er Pflicht. Allerdings gibt es einige Besonderheiten.

Bei Nichtwohngebäuden wird zwischen beheizten und klimatisierten Bereichen unterschieden. Der Energieausweis berücksichtigt hier neben dem Heizenergiebedarf auch den Energiebedarf für Kühlung, Beleuchtung und Belüftung.

Für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche über 250 Quadratmetern gilt eine besondere Regel: Der Energieausweis muss gut sichtbar ausgehängt werden – etwa im Eingangsbereich.

Bei gemischt genutzten Gebäuden (z.B. Wohnungen über Geschäften) kann entweder ein gemeinsamer Energieausweis oder getrennte Ausweise für die unterschiedlich genutzten Bereiche erstellt werden.

Die Kosten für den Energieausweis bei Nichtwohngebäuden sind oft höher als bei Wohngebäuden, da die Berechnung komplexer ist und mehr Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Auch für Nichtwohngebäude gilt: Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen sind die gleichen wie bei Wohngebäuden.

Gebäude vor Ort prüfen lassen

Für einen aussagekräftigen Energieausweis, besonders für einen Bedarfsausweis, ist eine Vor-Ort-Begehung durch einen Experten oft unerlässlich. Der Energieberater prüft dabei den tatsächlichen Zustand des Gebäudes und dokumentiert alle relevanten Daten.

Bei der Begehung werden folgende Aspekte untersucht:

  • Zustand der Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster)
  • Art und Zustand der Heizungsanlage
  • Wärmedämmung und Wärmebrücken
  • Lüftungssystem und ggf. Klimaanlage
  • Bereits durchgeführte energetische Modernisierungen

Der Experte nimmt Maße, macht Fotos und prüft vorhandene Unterlagen wie Baupläne oder Rechnungen von Sanierungsmaßnahmen. Diese Daten dienen als Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs.

Eine Vor-Ort-Begehung dauert je nach Größe und Komplexität des Gebäudes zwischen einer und mehreren Stunden. Für den Eigentümer ist es hilfreich, wenn möglichst viele Unterlagen zum Gebäude bereitliegen – das spart Zeit und verbessert die Genauigkeit der Ergebnisse.

Übrigens: Nicht nur für den Energieausweis ist eine solche Begehung sinnvoll. Sie kann auch die Basis für eine umfassendere Energieberatung sein, die konkrete Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten aufzeigt.

Baujahr und energetischer Zustand

Das Baujahr eines Gebäudes spielt eine entscheidende Rolle für seinen energetischen Zustand und die Art des benötigten Energieausweises. Je älter ein Gebäude, desto schlechter ist in der Regel seine energetische Qualität – sofern keine Modernisierungen vorgenommen wurden.

Besonders wichtig ist das Datum 1. November 1977. Wurde der Bauantrag vor diesem Stichtag gestellt, gelten besondere Regeln. Für diese Altbauten ist bei Verkauf oder Vermietung grundsätzlich ein Bedarfsausweis Pflicht – es sei denn, das Gebäude wurde nachträglich so modernisiert, dass es mindestens den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung entspricht.

Hier eine Übersicht zur Bedeutung verschiedener Baujahre:

BaujahrEnergetischer Zustand (ohne Sanierung)Empfohlene Ausweis-Art
vor 1977Meist sehr schlechtBedarfsausweis pflicht
1977-1995Schlecht bis mäßigBedarfsausweis empfohlen
1995-2002MäßigBedarfs- oder Verbrauchsausweis
ab 2002Relativ gutVerbrauchsausweis ausreichend
NeubauSehr gutBedarfsausweis (keine Verbrauchsdaten)

Baujahr und energetischer Standard im Überblick

Der energetische Zustand eines Gebäudes hängt jedoch nicht nur vom Baujahr ab, sondern auch von durchgeführten Modernisierungen. Eine energetische Sanierung kann die Effizienz eines Altbaus deutlich verbessern. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen, der diese Verbesserungen berücksichtigt.

Bei der Bewertung des energetischen Zustands werden verschiedene Faktoren einbezogen:

  • Qualität der Wärmedämmung
  • Art der Fenster (Einfach-, Doppel- oder Dreifachverglasung)
  • Effizienz der Heizungsanlage
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Vorhandensein von Lüftungsanlagen

Neubau und Vermietung: Anforderungen

Für Neubauten gelten besonders strenge energetische Anforderungen. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Gebäude einen definierten Mindeststandard einhalten müssen. Diese Anforderungen werden in den kommenden Jahren schrittweise verschärft.

Bei Neubauten muss bereits im Bauantrag nachgewiesen werden, dass die energetischen Anforderungen erfüllt werden. Nach Fertigstellung wird dann ein Energiebedarfsausweis ausgestellt, der die theoretischen Berechnungen bestätigt.

Für die Vermietung gelten folgende Regeln:

  1. In der Immobilienanzeige müssen die Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten sein
  2. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden
  3. Bei Vertragsabschluss muss eine Kopie des Energieausweises übergeben werden

Bei Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen. Dieser wird in der Regel vom planenden Architekten oder einem Energieberater erstellt.

Wichtig für Vermieter: Bei energetischen Sanierungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten teilweise auf die Miete umlegen. Hier lohnt sich eine genaue Beratung, da die rechtlichen Regelungen komplex sind und sich häufig ändern.

Für Mieter ist der Energieausweis ein wichtiges Instrument, um die zu erwartenden Heizkosten einzuschätzen. Ein Gebäude mit schlechter Energieeffizienzklasse verursacht in der Regel deutlich höhere Nebenkosten.

Fragen zum Energieausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist generell 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Bei größeren energetischen Sanierungen ist es sinnvoll, schon früher einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, der die verbesserte Energieeffizienz dokumentiert.

Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises und Aufwand. Ein Verbrauchsausweis kostet zwischen 300 und 500 Euro, ein Bedarfsausweis zwischen 500 und 800 Euro. Online-Anbieter sind oft günstiger als lokale Energieberater, bieten aber möglicherweise weniger umfassende Beratung.

Wer braucht einen Energieausweis?
Eigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihr Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Auch bei Neubauten und nach umfangreichen Sanierungen ist ein Energieausweis erforderlich.

Welche Art von Energieausweis ist die richtige für mich?
Das hängt vom Gebäude ab. Bei Häusern mit weniger als vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Für neuere Gebäude oder solche mit mindestens fünf Wohneinheiten reicht oft ein Verbrauchsausweis. Bei energetisch sanierten Altbauten kann ein Bedarfsausweis vorteilhaft sein.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
Wer beim Verkauf oder der Vermietung keinen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Auch fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Kann ich den Energieausweis auch online erstellen lassen?
Ja, zahlreiche Anbieter ermöglichen es, den Energieausweis bequem online zu beantragen. Sie müssen lediglich die erforderlichen Daten für den Energieausweis online eingeben und erhalten den fertigen Ausweis per Post oder als PDF. Besonders für Verbrauchsausweise ist dies eine praktische Option.

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