Energieausweis Werte Tabelle zum Berechnen

Veröffentlicht am: 16. Mai 2025
Letztes Update: 5. Mai 2025
isa
Autor: isa

Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz von Gebäuden bewertet und für Immobilienbesitzer zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit diesem aussagekräftigen Dokument können Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie bewerten und Einsparpotenziale erkennen.

Die Tabellen im Energieausweis zeigen den Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr in kWh/m²a und ordnen Ihr Gebäude in eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H ein. Anhand dieser Kennwerte können Sie nicht nur die Heizkosten abschätzen, sondern auch den energetischen Zustand mit anderen Gebäuden vergleichen und so fundierte Entscheidungen für eventuelle Sanierungsmaßnahmen treffen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieeffizienzklassen reichen von A++ (höchste Effizienz) bis H (niedrigste Effizienz) und dienen als Orientierung für die Energieeffizienz eines Gebäudes.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf anhand von Gebäudedaten berechnet.
  • Der Energieausweis enthält wichtige Kennwerte wie den Endenergiebedarf (kWh/m²·a), Primärenergiebedarf, CO₂-Emissionen sowie konkrete Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
  • Die Heizkosten einer Immobilie lassen sich durch Multiplikation des Endenergiekennwerts mit den aktuellen Energiepreisen pro kWh abschätzen.
  • Der Energieausweis ist eine gesetzliche Pflicht bei Vermietung oder Verkauf von Gebäuden, hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und dient potenziellen Mietern oder Käufern als Informationsquelle zur energetischen Qualität der Immobilie.

Energieausweis Werte Tabelle für Ihr Gebäude

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und gibt wichtige Hinweise auf dessen Energieeffizienz. Seit Mai 2014 müssen Immobilienbesitzer beim Verkaufen oder Vermieten ihrer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat, regelt heute die Anforderungen an dieses wichtige Dokument.

Was bedeuten die ganzen Zahlen und Kennwerte eigentlich? Viele Hausbesitzer stehen ratlos vor den Tabellen und Skalen. Kein Wunder – die Werte des Energieausweises können auf den ersten Blick verwirrend wirken. Aber keine Sorge! Die Angaben in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²·a)) bieten tatsächlich wertvolle Informationen über den Energiebedarf oder -verbrauch Ihres Hauses.

Was kann man anhand des Energieausweises eigentlich alles ablesen? Neben dem reinen Energieverbrauch eines Gebäudes zeigt der Ausweis auch, welche Energieträger genutzt werden, wie hoch der Primärenergiebedarf ist und in welche Effizienzklasse Ihr Haus fällt.

Einteilung in Energieeffizienzklassen gemäß EnEV

Die Einteilung in Energieeffizienzklassen gemäß EnEV (bzw. jetzt GEG) erfolgt ähnlich wie bei Haushaltsgeräten auf einer Skala von A+ bis H. Diese Klassifizierung macht den energetischen Zustand des Gebäudes auf einen Blick erkennbar. Besonders energieeffiziente Wohngebäude erhalten die Klasse A+, während Energieschleudern in die Kategorie H fallen.

Übersicht der Energieeffizienzklassen für Wohngebäude:

EffizienzklasseEndenergiebedarf in kWh/(m²·a)Energiekosten (ca.)
A+unter 30sehr niedrig
A30 bis unter 50niedrig
B50 bis unter 75wirtschaftlich
C75 bis unter 100mittel
D100 bis unter 130erhöht
E130 bis unter 160hoch
F160 bis unter 200sehr hoch
G200 bis unter 250extrem hoch
Hab 250unwirtschaftlich

Die Effizienzklassen helfen Ihnen, den energetischen Zustand des Gebäudes schnell einzuschätzen. Neubauten müssen heute mindestens die Klasse B erreichen, während ältere, nicht sanierte Häuser oft in den Klassen E bis H landen. Hab ich selbst erlebt – mein altes Reihenhaus aus den 70ern war anfangs ein klassischer „G-Fall“, bis wir es energetisch saniert hatten.

Diese Einteilung in Energieeffizienzklassen wurde mit der EnEV 2014 eingeführt und gilt seitdem als Standard. Vorher gab es nur die reinen Zahlenwerte ohne die anschauliche Klassifizierung mit Buchstaben.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis unterscheiden

Bei Energieausweisen unterscheiden wir grundsätzlich zwei Arten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide haben ihre Berechtigung, zeigen aber unterschiedliche Werte an.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt also das reale Heizverhalten der Bewohner wider. Die Daten stammen aus den Heizkostenabrechnungen der drei aufeinanderfolgenden Jahren. Der Verbrauch für Warmwasser wird dabei berücksichtigt. Dieser Ausweis ist günstiger zu erstellen, hat aber einen Nachteil: Er hängt stark vom individuellen Nutzerverhalten ab.

Der Bedarfsausweis hingegen zeigt, wie viel Energie ein Gebäude theoretisch benötigt. Er wird anhand der Gebäude- und Heizungsdaten berechnet und ist unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Für diese Berechnung werden umfangreiche Daten wie Wandstärke, Dämmung und Heizungsart erfasst. Der Bedarfsausweis gibt daher objektivere Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes.

Welcher Ausweis ist nun der richtige für Sie?

  • Für Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht
  • Für ältere Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, ist ebenfalls der Bedarfsausweis vorgeschrieben
  • Für alle anderen Gebäude haben Sie die Wahl zwischen beiden Ausweistypen

Ich rate meinen Kunden meist zum Bedarfsausweis, wenn sie planen zu sanieren oder den wahren energetischen Zustand ihrer Immobilie kennen möchten. Der Verbrauchsausweis reicht aus, wenn Sie nur der gesetzlichen Pflicht nachkommen wollen und das Gebäude bereits energetisch saniert wurde.

Energieverbrauch eines Gebäudes berechnen

Die Berechnung des Energieverbrauchs eines Gebäudes ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Faktoren berücksichtigt. Der Endenergieverbrauch wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (kWh/(m²·a)) angegeben. Diese Kennzahl macht Gebäude unterschiedlicher Größe vergleichbar.

Für den Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre herangezogen. Diese dürfen nicht älter als 18 Monate zurückliegen. Der durchschnittliche Verbrauch wird dann mit Klimafaktoren korrigiert, um besonders kalte oder warme Jahre auszugleichen.

Die Formel für die Berechnung des flächenbezogenen Energieverbrauchs ist:

Energiekennwert = Jahresenergieverbrauch ÷ beheizte Wohnfläche

Beim Bedarfsausweis ist die Berechnung komplizierter. Hier wird der theoretische Bedarf an Energie ermittelt, unter Berücksichtigung von:

  • Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Art der Fenster und deren U-Werte
  • Effizienz der Heizungsanlage
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Lüftungssystem
  • Wärmebrücken

Die Berechnung erfolgt nach standardisierten Verfahren, die im GEG festgelegt sind. Als Ergebnis erhält man den Endenergiebedarf sowie den Primärenergiebedarf.

Ich hab mal für ein typisches Einfamilienhaus (150 m²) verschiedene Szenarien durchgerechnet:

GebäudetypEndenergiebedarf in kWh/(m²·a)Effizienzklasse
Unsanierter Altbau (vor 1977)220-350G-H
Teilsanierter Altbau140-220E-F
Neubau nach EnEV 201450-75B
Passivhausunter 30A+

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich, wie viel Energie für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des jeweiligen Energieträgers benötigt wird. Hierzu wird der Endenergiebedarf mit einem Primärenergiefaktor multipliziert, der je nach Energieträger variiert. Für Strom liegt dieser beispielsweise bei 1,8, für Öl bei 1,1.

Heizkosten Ihrer Immobilie abschätzen

Anhand der Werte im Energieausweis können Sie die Heizkosten Ihrer Immobilie grob abschätzen. Diese Berechnung gibt Ihnen eine Vorstellung davon, wie viel Sie jährlich für Heizung und Warmwasser ausgeben werden.

Die Energiekosten pro Quadratmeter lassen sich wie folgt ermitteln:

Jährliche Heizkosten = Endenergiebedarf (kWh/m²·a) × Wohnfläche (m²) × Energiepreis (€/kWh)

Nehmen wir ein Beispiel: Ein Haus mit 150 m² Wohnfläche hat laut Energieausweis einen Endenergieverbrauch von 120 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Bei einem Gaspreis von 0,08 €/kWh ergeben sich folgende jährliche Heizkosten:

120 kWh/m²·a × 150 m² × 0,08 €/kWh = 1.440 € pro Jahr

Diese Berechnung ist natürlich nur eine Annäherung. Das tatsächliche Heizverhalten, die Raumtemperatur und andere Faktoren beeinflussen den realen Verbrauch erheblich. Trotzdem gibt diese Abschätzung eine gute Orientierung.

Was viele nicht wissen: Der Energieverbrauch für Warmwasser ist in neueren Energieausweisen separat ausgewiesen. Dies macht Sinn, da der Warmwasserbedarf unabhängig von der Gebäudedämmung ist und mehr vom Nutzerverhalten abhängt.

Die Heizkosten variieren je nach Energieeffizienzklasse erheblich:

  • Klasse A+: ca. 3,05 € pro m² und Jahr
  • Klasse D: ca. 13,00 € pro m² und Jahr
  • Klasse H: über 25,50 € pro m² und Jahr

Diese Unterschiede zeigen, wie wichtig die energetische Qualität eines Gebäudes für die laufenden Kosten ist. Bei der Immobiliensuche lohnt sich daher ein genauer Blick auf den Energieausweis!

Aussagekraft der Energieausweises Kennwerte

Die Kennwerte des Energieausweises bieten wichtige Einblicke in die energetische Qualität einer Immobilie. Doch wie aussagekräftig sind sie wirklich? Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche eines Gebäudes. Diese Werte helfen, verschiedene Immobilien miteinander zu vergleichen.

Allerdings hat die Aussagekraft ihre Grenzen. Beim Verbrauchsausweis spiegelt sich das individuelle Heizverhalten der vorherigen Bewohner wider. Ein sparsamer Nutzer kann auch in einem schlecht gedämmten Haus niedrige Verbrauchswerte erzielen. Der Bedarfsausweis hingegen zeigt den theoretischen Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen – die realen Kosten können davon abweichen.

Trotz dieser Einschränkungen sind die Kennwerte des Energieausweises ein wichtiges Instrument, um den energetischen Zustand des Gebäudes einzuschätzen. Sie geben Aufschluss darüber, ob Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sein könnten.

Energieeffizienzklasse Ihres Hauses ermitteln

Die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses zu ermitteln, ist ein wichtiger Schritt, um seinen energetischen Zustand einzuschätzen. Die Effizienzklassen reichen von A+ bis H, wobei A+ die höchste Effizienz darstellt. Wie kommt man nun zu dieser Einstufung?

Für die Ermittlung wird der Endenergiebedarf oder -verbrauch herangezogen. Dieser Wert wird mit den Referenzwerten der Skala verglichen. Ein Gebäude mit einem Endenergiebedarf von unter 30 kWh/(m²·a) erhält beispielsweise die Klasse A+, während eines mit über 250 kWh/(m²·a) in Klasse H eingestuft wird.

Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis haben, können Sie die Effizienzklasse Ihres Hauses grob anhand des Baujahrs und des Sanierungsstands abschätzen:

  • Unsanierte Gebäude vor 1977 (vor erster Wärmeschutzverordnung): meist Klasse F bis H
  • Gebäude von 1977 bis 1994: meist Klasse E bis F
  • Gebäude von 1995 bis 2001: meist Klasse D bis E
  • Gebäude nach EnEV 2002: meist Klasse C bis D
  • Gebäude nach EnEV 2009: meist Klasse B bis C
  • Neubau nach GEG: mindestens Klasse B
  • Passivhäuser und Effizienzhäuser: Klasse A+ bis A

Die genaue Einstufung hängt natürlich auch von bereits durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen ab. Ein gut sanierter Altbau kann durchaus bessere Werte erreichen als ein unsanierter Neubau aus den 2000er Jahren.

Für eine präzise Ermittlung der Energieeffizienzklasse sollten Sie einen Energieberater konsultieren. Dieser kann anhand der Gebäudedaten und gegebenenfalls Verbrauchswerte die exakte Klasse bestimmen und einen offiziellen Energieausweis ausstellen.

Energieeffizienz verbessern durch Sanieren

Wer die Energieeffizienz seines Hauses verbessern möchte, kommt um das Thema Sanieren nicht herum. Eine energetische Sanierung kann den Energieverbrauch drastisch senken und gleichzeitig den Wohnkomfort erhöhen. Aber welche Maßnahmen bringen am meisten?

An erster Stelle steht meist die Dämmung der Gebäudehülle. Bis zu 30% der Wärme geht über ein ungedämmtes Dach verloren, weitere 25% über die Außenwände. Eine gute Dämmung kann hier Wunder wirken. Ich hatte mal ein Projekt, bei dem wir allein durch die Dachdämmung den Energieverbrauch um 20% senken konnten!

Auch der Austausch alter Fenster lohnt sich. Moderne Dreifachverglasungen haben einen U-Wert von unter 0,8 W/(m²K) – zum Vergleich: alte Einfachverglasungen liegen bei etwa 5,8 W/(m²K). Das bedeutet: Durch neue Fenster entweicht nur noch ein Bruchteil der Wärme.

Hier einige effektive Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke
  • Fassadendämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Fenstertausch
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Integration erneuerbarer Energien

Die Kosten für diese Maßnahmen amortisieren sich durch die eingesparten Energiekosten – je nach Maßnahme innerhalb von 5 bis 15 Jahren. Zudem steigt der Wert der Immobilie.

Wichtig: Sanieren Sie immer nach Plan! Eine unsystematische Sanierung kann zu Bauschäden führen. Ein Energieberater kann einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, der die Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge auflistet.

Übrigens: Für energetische Sanierungen gibt es attraktive Fördermittel, beispielsweise von der KfW oder dem BAFA. Diese können bis zu 20% der Investitionskosten abdecken. Informieren Sie sich vor Beginn der Sanierung über aktuelle Förderprogramme.

Energieausweis erstellen lassen: Pflicht erfüllen

Die Ausstellung eines Energieausweises ist für Eigentümer keine freiwillige Angelegenheit, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Seit Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter potenziellen Käufern oder Mietern unaufgefordert den Energieausweis vorlegen. Diese Pflicht gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche ab 50 m².

Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie einen qualifizierten Energieberater, Architekten, Ingenieur oder Handwerksmeister. Für den Bedarfsausweis sind die Anforderungen strenger – hier müssen die Aussteller eine spezielle Qualifikation nachweisen.

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art und Aufwand:

  • Verbrauchsausweis: ca. 60-120 €
  • Bedarfsausweis: ca. 300-500 € für ein Einfamilienhaus

Der Energieausweis ist nach Ausstellung zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Bei umfangreichen energetischen Sanierungen empfiehlt sich allerdings, schon früher einen neuen Ausweis zu beantragen, um die verbesserte Effizienzklasse dokumentieren zu können.

Für die Erstellung benötigen Sie je nach Art des Ausweises unterschiedliche Unterlagen:

Bei einem Verbrauchsausweis:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Angaben zur beheizten Wohn- oder Nutzfläche
  • Allgemeine Angaben zum Haus (Baujahr, Adresse)

Bei einem Bedarfsausweis:

  • Baupläne mit Grundrissen und Schnitten
  • Informationen zu Dämmung und Bauteilen
  • Angaben zur Heizungsanlage
  • Daten zu erneuerbaren Energien, falls vorhanden

Seit 2014 müssen Energieausweise auch bestimmte Pflichtangaben in Immobilienanzeigen enthalten. Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €. Also lieber rechtzeitig kümmern!

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis enthält eine Fülle von Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes. Auf den ersten Seiten finden Sie allgemeine Angaben zum Haus wie Baujahr, Adresse und Gebäudetyp. Auch die Art des Energieausweises – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – ist dort vermerkt.

Das Herzstück bildet die farbige Skala mit den Energieeffizienzklassen. Hier sehen Sie auf einen Blick, wie Ihr Gebäude im Vergleich zu anderen abschneidet. Die Skala reicht von grün (effizient) bis rot (ineffizient) und macht die Energieeffizienz visuell erfassbar.

Konkret steht im Energieausweis:

  1. Der Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a)
  2. Der Primärenergiebedarf, der zusätzlich die Energieverluste bei Erzeugung und Transport berücksichtigt
  3. Die CO2-Emissionen des Gebäudes
  4. Angaben zu den verwendeten Energieträgern (Gas, Öl, Strom, erneuerbare Energien)
  5. Bei Bedarfsausweisen: Informationen zur Gebäudehülle und deren Wärmedämmung
  6. Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Die Modernisierungsempfehlungen sind besonders wertvoll. Sie geben konkrete Hinweise, wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann. Diese Empfehlungen reichen von einfachen Maßnahmen wie dem Austausch der Thermostatventile bis hin zu umfangreichen Sanierungen wie einer Fassadendämmung.

Ein wichtiger Wert ist der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient), der in der Gebäudebeschreibung aufgeführt wird. Er gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht – je niedriger, desto besser die Dämmung.

Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind digitale Energieausweise mit QR-Code Standard. Dieser ermöglicht eine einfache Echtheitsprüfung und den schnellen Zugriff auf die Daten.

Übrigens: Falschangaben im Energieausweis können mit Bußgeldern belegt werden. Die Aussteller tragen daher eine hohe Verantwortung für die Korrektheit der Daten.

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