Energieausweis für Gasetagenheizungen: Alles Wissenswerte

Veröffentlicht am: 8. Mai 2025
Letztes Update: 5. Mai 2025
isa
Autor: isa

Die Immobilienbranche sieht sich mit immer strengeren gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz konfrontiert. Bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen stellt der Energieausweis ein wichtiges Dokument dar, das den Energieverbrauch oder -bedarf transparent macht und sowohl für Käufer als auch Mieter relevante Informationen zur Energieeffizienzklasse liefert.

Der auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellte Ausweis gibt Auskunft über den Endenergieverbrauch und mögliche Einsparpotenziale. Besonders in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten und dezentralen Heizungssystemen ergeben sich bei der Erstellung des Energieausweises spezielle Herausforderungen, da die Verbrauchsdaten jeder einzelnen Wohnung erfasst und ausgewertet werden müssen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweis ist bei Immobilien mit Gasetagenheizung für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben und hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
  • Es gibt zwei Arten: Der Bedarfsausweis basiert auf baulichen Merkmalen, während der Verbrauchsausweis die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre berücksichtigt und bei Gasetagenheizungen oft relevanter ist.
  • Bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen müssen die Verbrauchsdaten aller Wohnungen für einen Gebäudeausweis aggregiert werden; Energieversorger können bei der Bereitstellung zusammengefasster Daten unterstützen.
  • Der Energieausweis enthält Angaben zu CO₂-Emissionen, Primär- und Endenergiekennwerten sowie Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
  • Ausnahmen von der Ausweispflicht gelten für denkmalgeschützte Gebäude, Kleinstgebäude unter 50 m² und Abrissobjekte.

Energieausweis für Ihre Immobilie mit Gasetagenheizung

Als Eigentümer einer Immobilie mit Gasetagenheizung stehen Sie früher oder später vor der Frage nach dem Energieausweis. Dieser ist längst nicht mehr nur ein Stück Papier, sondern ein wichtiges Instrument zur Bewertung und Vergleichbarkeit des Energieverbrauchs Ihres Gebäudes. Der Energieausweis zeigt den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einen Blick und gibt Auskunft über dessen Effizienz. Gerade bei Immobilien mit dezentralen Heizsystemen wie Gasetagenheizungen ergeben sich besondere Anforderungen bei der Erstellung. In meinen 15 Jahren als Energie-Fachberater habe ich unzählige Energieausweise für Gebäude mit Gasetagenheizungen ausgestellt. Glauben Sie mir, die meisten Eigentümer waren überrascht, welche wertvollen Informationen er enthält und welches Einsparpotenzial sich daraus ableiten lässt.

Arten von Energieausweisen und ihre Anwendung

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Die Wahl hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Baujahr des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten. Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung erfüllen, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Für neuere Gebäude oder solche mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Wussten Sie, dass die meisten Immobilienbesitzer den falschen Energieausweis wählen? Ich erinnere mich an einen Kunden mit einem Zweifamilienhaus aus den 60er Jahren, der unnötig viel Geld für einen Verbrauchsausweis ausgegeben hatte, obwohl dieser gar nicht zulässig war.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis im Vergleich

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er eignet sich besonders gut für Gebäude mit Gasetagenheizungen, da hier der reale Verbrauch die Nutzungsgewohnheiten der Bewohner widerspiegelt. Die Kosten sind in der Regel niedriger, da weniger Daten erhoben werden müssen. Der Bedarfsausweis hingegen analysiert die bauliche Substanz des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Er berechnet, wie viel Energie das Gebäude theoretisch benötigt, und berücksichtigt dabei Faktoren wie Dämmung, Fensterqualität und die Effizienz der Heizungsanlage.

EigenschaftVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatenbasisTatsächlicher Verbrauch der letzten 3 JahreBauliche Eigenschaften
Kostenrahmenca. 50-150 €ca. 300-500 €
Geeignet fürGebäude ab 1977 oder mit mehr als 4 WohneinheitenÄltere Gebäude, Neubauten

Beide Ausweis-Typen zeigen die Energieeffizienzklasse des Gebäudes, die von A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient) reicht. Der Endenergieverbrauch oder -bedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben.

Erstellung des Energieausweises bei Etagenheizungen

Bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen gibt es eine Besonderheit: Jede Wohnung hat ihre eigene Heizungsanlage. Das macht die Datenerfassung komplexer als bei zentralen Heizsystemen. Trotzdem wird der Energieausweis immer für das gesamte Gebäude ausgestellt – nicht für die einzelne Wohnung. Um einen Verbrauchsausweis zu erstellen, müssen die Verbrauchsdaten aller Wohneinheiten zusammengeführt werden. Dies kann eine Herausforderung sein, besonders wenn nicht alle Mieter kooperieren. Alternativ kann der Energieberater auch einen Bedarfsausweis erstellen, der die baulichen Eigenschaften des Gebäudes bewertet. Ein kleiner Tipp aus meiner Praxis: Kündigen Sie die Datensammlung rechtzeitig an und erklären Sie den Mietern den Zweck. Das erhöht die Bereitschaft zur Mithilfe erheblich!

Verbrauchsdaten richtig erfassen

Für einen Verbrauchsausweis bei Gasetagenheizungen benötigen Sie die Gasrechnungen der letzten drei Jahre für alle Wohnungen. Die Verbrauchsdaten werden witterungsbereinigt, um klimatische Schwankungen auszugleichen. So werden kalte Winter oder milde Sommer in der Bewertung neutralisiert. Wichtig ist auch die Berücksichtigung von Leerständen. Steht eine Wohnung längere Zeit leer, verfälscht dies die Gesamtbilanz. Qualifizierte Energieberater können diese Faktoren korrekt einbeziehen. Bei der Datenerfassung oft vergessen: Der Warmwasseranteil! Wird das Warmwasser ebenfalls über die Gasetagenheizung erzeugt, muss dieser Verbrauch separat betrachtet werden. Er macht durchschnittlich 10-15% des Gesamtenergieverbrauchs aus.

Pflicht zum Energieausweis und Ausnahmen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Er ist zehn Jahre lang gültig und muss danach erneuert werden.

Wann genau brauchen Sie einen Energieausweis?

  • Bei Neuvermietung oder Verkauf des Gebäudes
  • Bei größeren Umbauten oder Sanierungen
  • Bei Neubauten (hier immer Bedarfsausweis)

Es gibt jedoch Ausnahmen. Denkmalgeschützte Gebäude sind teilweise von der Ausweispflicht befreit, ebenso kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche. Auch für Gebäude, die abgerissen werden sollen, ist kein Energieausweis erforderlich. In meiner Beratungspraxis erlebte ich öfter, dass Eigentümer die Ausstellung vermeiden wollten, weil sie befürchteten, ihre Immobilie würde schlecht abschneiden. Doch gerade dann ist der Energieausweis ein wichtiges Instrument, um Schwachstellen zu identifizieren und die Energieeffizienz zu verbessern!

Energieausweis in Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen

In Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen stehen Eigentümer vor besonderen Herausforderungen. Jede Wohneinheit wird separat beheizt, aber der Energieausweis bezieht sich auf das gesamte Gebäude. Das erfordert eine sorgfältige Zusammenführung der Verbrauchsdaten aller Wohnungen. Bei mehr als vier Wohneinheiten kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden, der auf den tatsächlichen Verbrauchswerten basiert. Hierfür müssen die Heizkosten und Verbrauchsdaten aller Wohnungen bekannt sein. Alternativ kann immer ein Bedarfsausweis erstellt werden, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch ist. Ich hatte einmal einen Fall mit einem Mehrfamilienhaus aus den 80er Jahren, wo in drei von acht Wohnungen die Gasetagenheizung gegen moderne Brennwertgeräte ausgetauscht worden war. Der Energieausweis zeigte trotzdem eine schlechte Effizienzklasse – weil die Gebäudehülle ungedämmt war. Das zeigt: Die Beheizung ist nur ein Teil des Gesamtbildes.

Pflichten der Mieter bei Verbrauchsdaten

Mieter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Verbrauchsdaten für die Erstellung des Energieausweises bereitzustellen. Diese Mitwirkungspflicht ist im Gebäudeenergiegesetz verankert, das seit Mai 2014 gilt. In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, alle Daten zu bekommen. Manchmal fehlen Abrechnungen oder Mieter reagieren nicht auf Anfragen. In solchen Fällen kann der Energieberater Schätzwerte verwenden oder auf einen Bedarfsausweis ausweichen. Tipp für Vermieter: Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie jährlich die Verbrauchsdaten Ihrer Mieter sammeln. So haben Sie im Bedarfsfall alle Unterlagen griffbereit und sparen Zeit bei der Erstellung des Energieausweises.

Heizungsanlagen optimieren und Energieeffizienz steigern

Der Energieausweis ist mehr als nur ein Pflichtdokument – er hilft dabei, Schwachstellen zu erkennen und Energiekosten zu sparen. Besonders bei älteren Gasetagenheizungen gibt es oft erhebliches Optimierungspotenzial. Die meisten Energieausweise enthalten Modernisierungsempfehlungen, die konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorschlagen. Diese reichen von einfachen Optimierungen wie dem Austausch alter Thermostatventile bis hin zu umfassenden Sanierungsmaßnahmen. Beispiel gefällig? In einem Vier-Parteien-Haus mit Gasetagenheizungen aus den 90er Jahren konnten wir allein durch den Austausch der veralteten Heizkessel gegen moderne Brennwerttechnik den Gasverbrauch um fast 20% senken. Das Baujahr der Heizung spielt eine entscheidende Rolle für die Effizienz!

Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Heizung

Konkrete Maßnahmen zur Optimierung Ihrer Gasetagenheizung:

  • Hydraulischer Abgleich: Sorgt für gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Heizkörpern
  • Einsatz programmierbarer Thermostate: Automatische Temperaturabsenkung, wenn niemand zuhause ist
  • Regelmäßige Wartung: Eine gut eingestellte Heizungsanlage verbraucht weniger Energie
  • Dämmung der Heizungsrohre: Verhindert Wärmeverluste auf dem Weg zum Heizkörper

Neben der Optimierung der Heizungsanlage selbst können auch Maßnahmen an der Gebäudehülle die Energieeffizienz deutlich verbessern. Der Austausch alter Fenster, die Dämmung des Dachs oder der Fassade senken den Energieverbrauch erheblich. Was viele nicht wissen: Bereits kleine Änderungen im Nutzerverhalten können den Energieverbrauch um 5-10% senken. Richtig lüften, angemessene Raumtemperaturen und das Vermeiden von Dauerkipp-Stellung bei Fenstern – diese Tipps gebe ich meinen Kunden immer mit auf den Weg.

Energieberater-Suche und Fördermöglichkeiten

Für die Ausstellung eines Energieausweises sollten Sie einen qualifizierten Energieberater beauftragen. Achten Sie auf entsprechende Zertifizierungen und Erfahrung, besonders im Umgang mit Gasetagenheizungen. Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art und Aufwand. Ein Verbrauchsausweis ist mit etwa 50-150 Euro deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, der zwischen 300 und 500 Euro kosten kann. Die Investition lohnt sich jedoch, da der Ausweis wichtige Hinweise zur Energieeinsparung liefert. Gute Nachricht: Für umfassendere Energieberatung und energetische Sanierung gibt es attraktive Förderungen! Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt beispielsweise die Heizungsoptimierung und den Austausch ineffizienter Anlagen. Bei einer meiner letzten Beratungen konnte ein Kunde dank BAFA-Förderung 45% der Kosten für die Erneuerung seiner veralteten Gasetagenheizungen sparen. Das hatte sich vorher niemand ausgerechnet – ein schöner Erfolg! Übrigens: Die Energieberater-Suche wird durch verschiedene Online-Portale erleichtert. Viele Verbraucherzentralen bieten zudem neutrale Beratungen an. Lassen Sie sich mehrere Angebote machen – die Preisunterschiede können erheblich sein.

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