Wie bekomme ich einen Energieausweis erstellt?

Der Energieausweis ist für Immobilienbesitzer ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent macht. Besonders bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie wird er laut Gebäudeenergiegesetz zur Pflicht und muss potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden.
Wenn Sie sich fragen, wie Sie zu diesem wichtigen Dokument kommen, gibt es verschiedene Wege – von der Beauftragung eines qualifizierten Energieberaters bis zur Online-Beantragung. Je nach Gebäudeart und Baujahr können Sie zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis wählen, wobei die Kosten je nach Art des Ausweises und dem Aufwand für die Erstellung variieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Energieausweise haben eine gesetzliche Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und sind bei Verkauf, Vermietung oder Neubau einer Immobilie verpflichtend.
- Nur qualifizierte Personen wie Architekten, Ingenieure, Physiker oder Handwerker mit entsprechender Berufserfahrung dürfen Energieausweise ausstellen.
- Es gibt zwei Arten: Der Verbrauchsausweis (50-250€) basiert auf Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis (300-500€) auf technischen Gebäudedaten basiert.
- Für die Erstellung werden Unterlagen wie Baujahr, Grundrisse, Angaben zur Heizungstechnik und zum Dämmstandard benötigt.
- Energieausweise enthalten Angaben zu Primär- und Endenergieverbrauch, CO₂-Emissionen, Energieeffizienzklassen von A+ bis H und Modernisierungsempfehlungen.
Wie bekomme ich einen Energieausweis?
Seit einigen Jahren gehört der Energieausweis zu den wichtigsten Dokumenten bei der Vermietung von Haus oder Wohnung und beim Immobilienverkauf. Er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist – und spielt daher eine immer größere Rolle bei Kaufentscheidungen. Aber wie bekommt man eigentlich einen rechtsgültigen Energieausweis? Das fragen sich viele Immobilienbesitzer. Wir helfen Ihnen, durch den Dschungel der Vorschriften zu navigieren und erklären Schritt für Schritt, wie Sie zu Ihrem Energieausweis kommen – egal ob für ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten.
Voraussetzungen und Antragstellung
Um einen Energieausweis zu beantragen, müssen Sie zunächst klären, welche Art von Ausweis für Ihre Immobilie benötigt wird. Die Voraussetzungen hängen stark vom Baujahr und Zustand Ihres Wohngebäudes ab. Der erste Schritt ist die Sammlung aller relevanten Unterlagen. Sie benötigen Informationen über das Baujahr, die Heizungsanlage, Dämmung und den bisherigen Energieverbrauch. Waren Sie unsicher, welche Dokumente genau nötig sind? Keine Sorge, später gehen wir detailliert darauf ein! Grundsätzlich können Sie den Energieausweis bei verschiedenen Energieberatern, qualifizierten Handwerkern oder auch online beantragen. Die Kosten variieren je nach Aufwand zwischen 50 bis 100 Euro für einen einfachen Verbrauchsausweis und 300 bis 500 Euro für einen ausführlichen Bedarfsausweis.
Auswahl des passenden Energieausweises
Bei der Frage „Bekomme ich einen Energieausweis als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?“ gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist in der Regel günstiger und einfacher zu erstellen, spiegelt aber stark das Nutzerverhalten der Bewohner der Immobilie wider. Der bedarfsorientierte Energieausweis hingegen betrachtet die baulichen Gegebenheiten und berechnet einen theoretischen Energiebedarf. Er ist aussagekräftiger, aber auch teurer. Für ältere Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und nicht mehr als vier Wohnungen ist der Bedarfsausweis Pflicht – sofern keine energetischen Modernisierungen durchgeführt wurden. Ein Tipp aus der Praxis: Falls Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, kann ein guter Bedarfsausweis mit positiven Werten den Wert Ihrer Immobilie steigern. Potenzielle Käufer achten heute stärker auf Energieeffizienz!
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Nicht jeder darf Energieausweise ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt genau, welche Qualifikationen erforderlich sind. Wo kann man also einen gültigen Energieausweis bekommen? Lassen Sie uns einen Blick auf die berechtigten Personen werfen.
Zugelassene Aussteller für Energieausweise
Energieausweise ausstellen dürfen nur qualifizierte Fachleute mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung. Dazu gehören:
- Architekten und Bauingenieure
- Techniker und Handwerksmeister mit entsprechender Weiterbildung
- Absolventen bestimmter technischer oder naturwissenschaftlicher Studiengänge
- Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation
Alle diese Personen müssen zudem ausreichende Berufserfahrung sowie spezielle Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen können. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Energieausweise korrekt und fachgerecht erstellt werden. Ich hatte mal einen Fall, wo ein Kunde einen Energieausweis von einem „Bekannten“ für 20 Euro erstellen lassen wollte – das ging natürlich schief. Als er später verkaufen wollte, stellte sich heraus, dass der Ausweis ungültig war. Das kann teuer werden!
Rolle des Energieberaters bei der Erstellung
Der Energieberater ist der wichtigste Partner, wenn es darum geht, einen qualitativ hochwertigen Energieausweis zu erhalten. Seine Aufgabe geht weit über das bloße Ausfüllen von Formularen hinaus. Bei einem bedarfsorientierten Energieausweis führt er eine gründliche Bestandsaufnahme durch und berechnet den theoretischen Energieverbrauch Ihrer Immobilie. Ein guter Energieberater erklärt Ihnen auch genau, was der Energieausweis genau bedeutet und welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sein könnten. Besonders wertvoll: Die Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz können langfristig erhebliche Energiekosten sparen. Bei der Auswahl sollten Sie auf Erfahrung und Referenzen achten. Manche Energieberater sind auch bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet, was für zusätzliche Qualität spricht. Gerade wenn Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, lohnt sich ein erfahrener Berater.
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Energieausweis?
Für die Erstellung eines Energieausweises brauchen Sie verschiedene Unterlagen – je nachdem, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Was genau beim Energieausweis benötigt wird, hängt von Ihrer Immobilie ab. Hier ein Überblick:
Gebäudedaten und Baujahr
Das Baujahr ist eine der wichtigsten Informationen für die Erstellung eines Energieausweises. Es bestimmt oft, welche Art von Ausweis Sie benötigen und gibt Hinweise auf die verwendeten Baumaterialien und Standards. Neben dem Baujahr werden folgende grundlegende Gebäudedaten benötigt:
- Die genaue Wohn- bzw. Nutzfläche der Immobilie
- Angaben zur Anzahl der Wohneinheiten
- Informationen über größere Umbaumaßnahmen oder Sanierungen
- Bei Mehrfamilienhäusern: Auflistung der verschiedenen Nutzungsbereiche
Tipp aus der Praxis:
Falls Sie das genaue Baujahr nicht kennen, hilft oft ein Blick in alte Bauunterlagen oder die Grundbucheintragung. Manchmal kann auch der Schornsteinfeger anhand der Rauchfänge oder Heizungsanlage das ungefähre Baujahr abschätzen.
Angaben zum Energieverbrauch und Heiztechnik
Für den verbrauchsorientierten Energieausweis sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre entscheidend. Sie sollten daher folgende Unterlagen bereithalten:
Dokument | Relevanter Zeitraum | Benötigte Details |
---|---|---|
Heizkostenabrechnungen | Letzte drei Jahre | Verbrauchswerte in kWh |
Stromrechnungen | Bei elektrischer Heizung | Verbrauchswerte in kWh |
Brennstoffrechnungen | Bei Öl/Holz/Pellets | Menge und Zeitraum |
Zusätzlich werden Informationen zur Heizungsanlage benötigt: Typ, Alter, Leistung und Brennstoff. Manchmal sind auch die Wartungsprotokolle hilfreich. Bei neueren Heizungen kann der Schornsteinfeger oft detaillierte Daten liefern. Hab letztens erlebt, dass ein Kunde keine vollständigen Verbrauchsdaten hatte – er wohnte erst seit einem Jahr in seinem Haus. In solchen Fällen ist oft nur ein Bedarfsausweis möglich, der dann auf Basis der Gebäudedaten berechnet wird.
Grundrisse und Fotos Ihrer Immobilie
Besonders für den Bedarfsausweis sind Grundrisszeichnungen und technische Bauunterlagen wichtig. Sie helfen dem Energieberater, die energetisch relevante Gebäudehülle genau zu ermitteln. Auch Fotos der Immobilie können bei der Online-Beantragung hilfreich sein. Falls keine detaillierten Grundrisse vorhanden sind, kann in vielen Fällen auch eine Begehung durch den Energieberater erfolgen, der die notwendigen Maße vor Ort nimmt. Dies erhöht allerdings die Kosten für den Energieausweis. Auch Informationen zur Dämmung sind wertvoll: Dach- und Fassadendämmung, Fenstertypen und Verglasung. Je genauer diese Angaben sind, desto präziser kann der Energieberater den Energieverbrauch berechnen.
Wie beantragen Sie den Energieausweis online?
Die digitale Welt macht auch vorm Energieausweis nicht halt – immer mehr Eigentümer entscheiden sich für die bequeme Online-Beantragung. Der Energieausweis online erstellen zu lassen, spart Zeit und oft auch Geld. Aber wie funktioniert das genau?
Schritte zur Online-Erstellung des Energieausweises
Der Prozess zur Online-Beantragung eines Energieausweises ist recht unkompliziert. Hier die typischen Schritte:
- Auswahl eines seriösen Online-Anbieters (achten Sie auf Qualifikationsnachweise!)
- Entscheidung zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis
- Ausfüllen eines Online-Formulars mit allen relevanten Gebäudedaten
- Hochladen der benötigten Unterlagen (Verbrauchsdaten, Fotos, etc.)
- Bezahlung (meist per Kreditkarte oder Überweisung)
- Prüfung der Daten durch den Anbieter
- Erstellung und Zusendung des fertigen Energieausweises
Die Erstellung dauert in der Regel 2-4 Werktage nach vollständiger Datenübermittlung. Manche Anbieter bieten gegen Aufpreis auch Express-Services an. Bei der Auswahl des Anbieters sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Seriöse Anbieter weisen ihre Qualifikationen deutlich aus und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Tipps für die Datenübermittlung
Damit Ihr Energieausweis schnell und korrekt erstellt werden kann, sollten Sie bei der Datenübermittlung einige Punkte beachten: Stellen Sie sicher, dass alle Verbrauchsdaten vollständig und korrekt sind. Lückenhafte Angaben führen oft zu Rückfragen und verzögern den Prozess.
Besonders wichtig:
Bei Verbrauchsausweisen müssen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre komplett vorliegen. Fotos der Immobilie sollten aktuell und aussagekräftig sein. Gut sind Aufnahmen von allen Gebäudeseiten sowie Details wie Heizungsanlage, Fenster und Dach. Hatte neulich einen Fall, wo ein Kunde versuchte, für ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten einen Online-Verbrauchsausweis zu bestellen, obwohl ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgeschrieben war. Das System hat ihn zum Glück direkt darauf hingewiesen – sonst hätte er am Ende einen ungültigen Ausweis bekommen. Bei der Übermittlung sensibler Daten achten Sie bitte auf eine sichere Verbindung (https). Die meisten seriösen Anbieter verwenden verschlüsselte Übertragungen, um Ihre Daten zu schützen.
Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Ein zentraler Punkt, den Sie verstehen sollten: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen mit grundlegend unterschiedlichen Ansätzen. Doch was bedeutet das für Sie als Immobilienbesitzer? Welche Variante ist besser und wann brauchen Sie welchen Ausweis?
Vor- und Nachteile von Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Seine Vorteile liegen klar auf der Hand: Er ist günstiger (meist zwischen 50 bis 100 Euro) und spiegelt das reale Nutzerverhalten wider. Allerdings hängt er stark vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab – sparsame Bewohner können auch in einem energetisch schlechten Gebäude niedrige Verbrauchswerte erzeugen. Dem gegenüber steht der Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Er kostet mit 300 bis 500 Euro deutlich mehr, liefert aber aussagekräftigere Ergebnisse zur tatsächlichen Energieeffizienz des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten. Was ich aus meiner Erfahrung sagen kann: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist besonders wertvoll, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Er gibt potenziellen Käufern ein objektives Bild der energetischen Qualität und kann bei guten Werten ein echtes Verkaufsargument sein.
Wann ist welcher Energieausweis vorgeschrieben?
Das Gebäudeenergiegesetz regelt klar, wann welche Art von Energieausweis vorgeschrieben ist:
Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei:
- Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, sofern sie nicht mindestens auf den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung modernisiert wurden – Neubauten
- Umfassenden Sanierungen
Der Verbrauchsausweis gibt es für:
- Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten
- Jüngere Wohngebäude (Bauantrag nach dem 1. November 1977)
- Ältere Gebäude, die bereits auf den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden
In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl zwischen beiden Varianten. Ein Bedarfsausweis ist zwar teurer, bietet aber eine genauere Einschätzung der tatsächlichen energetischen Qualität Ihrer Immobilie.
Was zeigt der Energieausweis genau an?
Der Energieausweis ist mehr als nur ein buntes Dokument – er liefert wichtige Kennwerte zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Schauen wir uns die zentralen Elemente einmal genauer an.
Primär- und Endenergieverbrauch
Zwei zentrale Werte im Energieausweis sind der Primär- und der Endenergieverbrauch. Aber was bedeuten sie? Der Endenergieverbrauch gibt an, wie viel Energie tatsächlich im Gebäude verbraucht wird – gemessen in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a). Dieser Wert ist besonders wichtig für Sie als Eigentümer oder Mieter, da er direkt mit Ihren Energiekosten zusammenhängt. Der Primärenergieverbrauch berücksichtigt zusätzlich die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird. Er ist daher immer höher als der Endenergieverbrauch und ein wichtiger ökologischer Indikator. Beide Werte werden im Energieausweis dargestellt und mit Referenzwerten verglichen. Je niedriger diese Werte sind, desto energieeffizienter ist Ihr Wohngebäude.
Energieeffizienzklassen und Farbskala
Seit Mai 2014 müssen Energieausweise eine farbige Effizienzskala enthalten, die von Grün (sehr effizient) bis Rot (ineffizient) reicht. Die Energieeffizienzklassen werden mit den Buchstaben A+ bis H angegeben, wobei A+ die beste und H die schlechteste Klasse ist. Diese Farbskala macht es auch für Laien einfach, die Energieeffizienz eines Gebäudes auf einen Blick zu erfassen:
Energieeffizienzklasse | Primärenergiebedarf (kWh/m²a) | Bewertung |
---|---|---|
A+ | unter 30 | Höchste Effizienz (Passivhaus) |
A | 30 bis unter 50 | Sehr energieeffizient |
B | 50 bis unter 75 | Energieeffizient |
C | 75 bis unter 100 | Durchschnittlich |
D – H | 100 und mehr | Unterdurchschnittlich bis sehr schlecht |
Bei Immobilienanzeigen enthalten sein müssen seit 2014 bestimmte Angaben aus dem Energieausweis, darunter die Energieeffizienzklasse.
Modernisierungsempfehlungen für Wohngebäude
Ein oft übersehener, aber wertvoller Bestandteil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen. Besonders beim bedarfsorientierten Energieausweis gibt der Energieberater konkrete Hinweise, wie die Energieeffizienz verbessert werden kann. Diese Empfehlungen können von einfachen Maßnahmen wie dem Austausch alter Fenster bis hin zu umfassender Dämmung oder neuer Heiztechnik reichen. Oft sind auch Kostenschätzungen und Amortisationszeiten angegeben. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Diese Empfehlungen sollten Sie ernst nehmen! Sie zeigen nicht nur Einsparpotenziale bei den Energiekosten, sondern können auch den Wert Ihrer Immobilie langfristig steigern. Außerdem werden die energetischen Anforderungen an Gebäude durch die EnEV kontinuierlich verschärft.
Was kostet ein Energieausweis?
Eine der häufigsten Fragen ist: „Was muss ich für einen Energieausweis bezahlen?“ Die Kosten variieren stark – je nach Art des Ausweises, Größe des Gebäudes und Anbieter. Hier ein Überblick über die typischen Preise.
Kosten für den Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis ist die günstigere Variante. In der Regel kostet der Verbrauchsausweis zwischen 50 und 100 Euro für ein durchschnittliches Einfamilienhaus. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten steigen die Kosten proportional zur Anzahl der Wohnungen. Online-Anbieter sind oft etwas günstiger als lokale Energieberater. Die Preisspanne liegt hier typischerweise zwischen 40 und 80 Euro. Beachten Sie aber: Bei der Online-Erstellung müssen Sie alle Daten selbst zusammenstellen und übermitteln. Der Vorteil des verbrauchsorientierten Energieausweises: Er ist nicht nur günstiger in der Erstellung, sondern reicht für viele Gebäude vollkommen aus. Besonders für neuere Immobilien mit Bauantrag nach 1977 ist er eine kostengünstige Option.
Kosten für den Bedarfsausweis
Deutlich teurer fällt der Bedarfsausweis aus. Hier liegen die Kosten meist zwischen 300 bis 500 Euro für ein Einfamilienhaus. Diese höheren Kosten erklären sich durch den deutlich größeren Aufwand bei der Erstellung. Der Energieberater muss für den bedarfsorientierten Energieausweis eine detaillierte Analyse der Gebäudehülle, der Heizungsanlage und weiterer energierelevanter Komponenten durchführen. Oft ist auch eine Vor-Ort-Begehung notwendig, was zusätzliche Kosten verursacht. Bei größeren Objekten wie Mehrfamilienhäusern steigen die Kosten entsprechend an. Für ein Objekt mit 10 Wohneinheiten können schnell 700 Euro oder mehr fällig werden. Trotz der höheren Kosten kann sich der Bedarfsausweis lohnen – besonders wenn Sie Modernisierungsmaßnahmen planen oder Ihre Immobilie verkaufen möchten. Er liefert präzisere Informationen zur tatsächlichen Energieeffizienz.
Preisunterschiede bei Online-Anbietern
Wer im Internet nach Energieausweisen sucht, findet eine große Preisspanne. Manche Anbieter werben mit Tiefpreisen ab 30 Euro, während andere für den gleichen Service über 100 Euro verlangen. Woher kommen diese Unterschiede? Zum einen spielen regionale Faktoren eine Rolle. In Großstädten sind die Preise oft höher als in ländlichen Regionen. Zum anderen unterscheidet sich der Service-Umfang: Manche Anbieter bieten telefonische Beratung und Unterstützung bei der Dateneingabe, andere setzen auf vollständig automatisierte Prozesse. Ein wichtiger Tipp: Achten Sie bei günstigen Angeboten auf versteckte Kosten! Manchmal kommen Zusatzgebühren für Express-Service, Versand oder zusätzliche Ausfertigungen hinzu. Lesen Sie immer das Kleingedruckte. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Extreme Dumping-Angebote sind mit Vorsicht zu genießen. Ein seriöser Energieausweis hat seinen Preis – schließlich trägt der Aussteller die Verantwortung für die Richtigkeit.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ein häufiges Missverständnis: „Einmal erstellt, immer gültig.“ Das stimmt nicht! Energieausweise haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Wann müssen Sie also einen neuen Energieausweis beantragen?
Gesetzliche Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) – früher bekannt als Energieeinsparverordnung (EnEV) – ist ein Energieausweis genau 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Die 10-Jahres-Frist gilt für alle Arten von Energieausweisen – sowohl für Verbrauchs- als auch für Bedarfsausweise. Das Ausstellungsdatum ist auf dem Energieausweis deutlich vermerkt und dient als Referenz für die Gültigkeitsdauer. Auch ältere Energieausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden, behalten ihre ursprüngliche 10-jährige Gültigkeit. Sie müssen also nicht vorzeitig erneuert werden, nur weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert haben. Ein gültiger Energieausweis ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten. Ohne aktuellen Energieausweis drohen Bußgelder – im schlimmsten Fall bis zu 10.000 Euro.
Wann muss ein neuer Energieausweis erstellt werden?
Neben dem regulären Ablauf der 10-Jahres-Frist gibt es weitere Situationen, in denen ein neuer Energieausweis erstellt werden sollte oder sogar muss:
- Nach umfassenden energetischen Sanierungen: Haben Sie größere energetische Verbesserungen vorgenommen (neue Heizung, Dämmung, Fenster), lohnt sich ein neuer Energieausweis. Er spiegelt die verbesserte Energieeffizienz wider und kann den Wert Ihrer Immobilie steigern.
- Bei wesentlichen baulichen Änderungen: Wurden Anbauten vorgenommen oder die Gebäudehülle stark verändert, spiegelt der alte Energieausweis nicht mehr die aktuelle Situation wider.
- Bei Änderung der Nutzung: Wird ein Gebäude von einer Gewerbeimmobilie in ein Wohngebäude umgewandelt (oder umgekehrt), ist ein neuer Energieausweis erforderlich. Ich hatte einmal einen Kunden, der sein Haus mit einem 9 Jahre alten Energieausweis verkaufen wollte. Kurz vor Vertragsabschluss verlangte der Käufer einen aktuellen Ausweis – zu Recht, denn der alte spiegelte nicht mehr die tatsächliche Situation nach einer Dachsanierung wider. Das verzögerte den Verkauf unnötig.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Den Energieausweis vorlegen – wann genau müssen Sie das eigentlich tun? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt klar, in welchen Situationen ein Energieausweis vorliegen muss und wann Sie ihn vorzeigen müssen.
Energieausweis-Pflicht bei Verkauf und Vermietung
Bei der Vermietung von Haus oder Wohnung sowie beim Verkauf einer Immobilie ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Schon in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden, darunter:
- Die Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Der Energiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/m²a
- Der wesentliche Energieträger der Heizung
- Das Baujahr des Gebäudes
- Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Beim ersten Besichtigungstermin müssen Sie potenziellen Käufern oder Mietern unaufgefordert den Energieausweis vorlegen – spätestens aber bei ernsthaftem Kaufinteresse. Bei Vertragsabschluss muss dem Käufer oder Mieter eine Kopie oder das Original des Energieausweises übergeben werden. Wussten Sie, dass Sie bei Verkaufsanzeigen ohne die vorgeschriebenen Energieangaben ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro riskieren? Es lohnt sich also, immer einen gültigen Energieausweis zu haben, wenn Sie Ihre Immobilie lange auf dem Markt anbieten wollen.
Ausnahmen bei bestimmten Wohngebäuden
Es gibt allerdings einige Gebäudetypen, die von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen sind:
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
- Unbeheizte oder nur zeitweise beheizte Gebäude (z.B. Ferienhäuser, die weniger als 4 Monate genutzt werden)
- Provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von weniger als 2 Jahren
- Religiöse Gebäude wie Kirchen
Auch bei Vermietung innerhalb der Familie oder an nahe Verwandte kann auf den Energieausweis verzichtet werden. Bei Industrie- und Werkstätten mit niedrigem Energiebedarf, deren Nutzung den Energieverbrauch bestimmt, gelten ebenfalls Ausnahmen. Ein Fall aus meiner Praxis: Ein Vermieter dachte, er bräuchte für sein kleines Gästehaus keinen Energieausweis. Da es jedoch ganzjährig vermietet wurde und über 50 m² hatte, war die Ausnahmeregel nicht anwendbar – er musste nachträglich einen Ausweis erstellen lassen.
Rechtliche Konsequenzen bei fehlendem Energieausweis
„Ein Energieausweis? Brauche ich nicht!“ – Diese Einstellung kann teuer werden. Das Gebäudeenergiegesetz sieht klare Sanktionen vor, wenn die Pflicht zum Energieausweis missachtet wird.
Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten
Wer keinen Energieausweis vorlegt, obwohl er dazu verpflichtet ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder haben es in sich: – Bis zu 15.000 Euro bei fehlenden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen – Bis zu 15.000 Euro, wenn kein Energieausweis vorgelegt oder übergeben wird – Bis zu 5.000 Euro, wenn der Energieausweis nicht sichtbar ausgehängt wird (bei bestimmten öffentlichen Gebäuden) Auch für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Energieausweis können Bußgelder verhängt werden – sowohl für den Aussteller als auch für den Eigentümer, wenn er falsche Daten geliefert hat. Ein typisches Büßgeld bei erstmaligen Verstößen liegt zwischen 100 Euro und 1.000 Euro. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen kann die volle Höhe des Bußgeldes ausgeschöpft werden. Hab mal erlebt, wie ein Vermieter für eine komplette Wohnanlage mit 20 Einheiten kein einziger Energieausweis hatte – das hätte ihn fast 50.000 Euro kosten können! Zum Glück kam er mit einer Verwarnung davon, musste aber schleunigst die Ausweise nachholen.
Verantwortung des Eigentümers
Als Eigentümer tragen Sie die Hauptverantwortung für den Energieausweis. Diese Verantwortung umfasst mehrere Aspekte: Sie müssen sicherstellen, dass ein gültiger Energieausweis vorliegt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Besonders bei Vermietung oder Verkauf darf der Energieausweis nicht fehlen. Es liegt in Ihrer Pflicht, dem Energieberater korrekte und vollständige Daten zur Verfügung zu stellen. Fehlerhafte Angaben können nicht nur zu einem ungenauen Energieausweis führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Bei Vermietung oder Verkauf müssen Sie den Energieausweis unaufgefordert vorzeigen und eine Kopie aushändigen. Ein bloßer Hinweis auf die Existenz des Ausweises reicht nicht aus. Was viele nicht wissen: Auch wenn Sie einen Makler beauftragen, bleiben Sie als Eigentümer in der Pflicht. Der Makler handelt in Ihrem Namen, aber die Verantwortung für den Energieausweis tragen letztlich Sie. Mein Tipp: Beantragen Sie rechtzeitig einen Energieausweis – idealerweise schon, bevor Sie Ihre Immobilie auf den Markt bringen. Die Kosten von 50 bis 500 Euro sind im Vergleich zu den möglichen Bußgeldern und rechtlichen Komplikationen ein geringer Preis.
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