Wie Energieausweis für Wohngebäude berechnen

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer und Mieter, das den Energiebedarf oder -verbrauch eines Wohngebäudes transparent macht. In Zeiten steigender Energiekosten und zunehmender Klimaschutzmaßnahmen gewinnt dieser Ausweis zunehmend an Bedeutung.
Die Berechnung des Energieausweises folgt dabei klaren gesetzlichen Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Faktoren wie Wohnfläche, Baujahr und Heizsystem fließen direkt in die Berechnung ein und bestimmen maßgeblich die Energieeffizienzklasse der Immobilie.
Für Sie als Eigentümer eines Wohngebäudes bietet der Energieausweis nicht nur einen Überblick über den Endenergieverbrauch, sondern auch wertvolle Hinweise für mögliche Modernisierungsmaßnahmen, die langfristig Heizkosten senken können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis eine theoretische Berechnung anhand von Gebäudedaten darstellt.
- Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und enthält wichtige Kennwerte wie Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf und CO2-Emissionen.
- Die Energieeffizienzklassen reichen von A++ (sehr effizient) bis G (wenig effizient) und dienen der schnellen Einordnung des energetischen Zustands eines Gebäudes.
- Das Baujahr spielt eine entscheidende Rolle bei der energetischen Bewertung, insbesondere für Gebäude mit Bauantrag vor November 1977, die einen Bedarfsausweis benötigen.
- Der Energieausweis enthält Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die zur Senkung der Heizkosten und zur Wertsteigerung der Immobilie beitragen können.
Energieausweis für Gebäude: Grundlagen
Der Energieausweis ist eigentlich sowas wie ein Auskunftsdokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes transparent macht. Viele Immobilienbesitzer sehn den Ausweis nur als lästige Pflicht – dabei bietet er wertvollen Einblick in die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Bei uns im Büro kommen täglich Anfragen zum Energieausweis.
Die häufigste Frage? „Wieso brauch ich überhaupt so ein Dokument?“ Ganz einfach: Der Ausweis informiert über den Energieverbrauch oder -bedarf pro Quadratmeter Nutzfläche, gemessen in Kilowattstunden. Diese Information hilft potenzielle Mieter oder Käufer bei ihrer Entscheidung. Was steht drin im Energieausweis?
Er enthält Angaben zum Gebäude wie Baujahr, Heizungsart und Energieversorger. Dazu kommen Kennwerte zum Energiebedarf oder Energieverbrauch und eine Einordnung in Energieeffizienzklassen. Besonders hilfreich sind die Modernisierungsempfehlungen, die zeigen, wie Sie Heizkosten senken können. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie heute keine Immobilie mehr vermieten oder verkaufen.
Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Beim Energieausweis haben Sie zwei Möglichkeiten: den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis. Der Unterschied liegt in der Berechnungsmethode und natürlich in der Aussagekraft. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt das tatsächliche Heizverhalten der Bewohner wider und berücksichtigt somit auch individuelle Gewohnheiten.
Diese Ausweisart ist meist günstiger zu erstellen, da weniger Daten erhoben werden müssen. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch für Warmwasser pauschal auf Grundlage der Wohnfläche mit dem Faktor 20 kWh/m² hinzugerechnet.
Wichtig zu wissen: Der Verbrauchsausweis gibt keine verlässliche Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes selbst, da das Nutzerverhalten den Verbrauch stark beeinflusst. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer theoretischen Berechnung. Er analysiert die Bausubstanz und der Heizungsanlage. Dabei werden Faktoren wie Dämmung, Fensterqualität und Heizungstechnik berücksichtigt.
Diese Art der Berechnung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten und liefert daher vergleichbarere Ergebnisse. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und nicht entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden, muss ebenfalls ein Bedarfsausweis erstellt werden. Bei neueren Gebäuden oder solchen, die energetisch saniert wurden, haben Sie oft die Wahl. Aus meiner 15-jährigen Erfahrung als Energieberater kann ich sagen: Wer eine Immobilie verkaufen möchte, fährt mit dem Bedarfsausweis häufig besser, da er die Bausubstanz objektiver darstellt.
Energieausweis berechnen: So gehen wir vor
Den Energieausweis zu berechnen ist keine Hexerei, erfordert aber Fachwissen und die richtigen Daten. Unsere Vorgehensweise folgt einem klaren Ablauf, um zuverlässige Ergebnisse zu erzielen. Zuerst bestimmen wir, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellt werden soll. Bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten ist häufig ein Verbrauchsausweis ausreichend.
Bei älteren Gebäuden oder Häusern mit wenigen Wohneinheiten empfiehlt sich oft ein Bedarfsausweis – manchmal ist er sogar Pflicht. Für den Verbrauchsausweis benötigen wir die Verbrauchsdaten der letzten 36 Monate. Diese werden klimabereinigt, um extreme Witterungseinflüsse auszugleichen.
Der Endenergieverbrauch wird dann durch die Gebäudenutzfläche geteilt, um den Energieverbrauchskennwert aus dem Energieausweis in Kilowattstunden pro Quadratmeter zu ermitteln. Beim Bedarfsausweis erfolgt die Berechnung nach den Vorgaben des GEG und berücksichtigt die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes. Hier spielen Wärmedämmung, Fensterqualität und Heizungstechnik die Hauptrolle.
Datenaufnahme des Gebäudes
Die Basis für einen aussagekräftigen Energieausweis ist eine gründliche Datenaufnahme. Hier unterscheiden sich die beiden Ausweistypen erheblich. Beim Verbrauchsausweis brauchen wir:
- Die Heizkosten- und Energieabrechnungen der letzten drei Jahre
- Die genaue Wohnfläche des Gebäudes
- Angaben zu Treppenhaus und Kellerräume
- Informationen zum Heizungstyp und Baujahr
Für den Bedarfsausweis wird es deutlich umfangreicher. Da müssen wir tiefer ins Detail gehen: Die Gebäudehülle wird genau unter die Lupe genommen – welche Dämmung haben Wände, Dach und Keller? Welche Fenster sind verbaut? Wie ist deren U-Wert?
Letzte Woche war ich bei einem Haus von 1965, bei dem die Eigentümer komplett vergessen hatten, dass sie vor 12 Jahren eine Dachdämmung eingebaut hatten – sowas macht natürlich einen riesigen Unterschied bei der Berechnung! Die Anlagentechnik wird ebenfalls dokumentiert: Heizungsart, Alter der Anlage, Art der Warmwasserbereitung, eventuell vorhandene Lüftungssysteme oder erneuerbare Energien.
All diese Daten fließen mit vordefinierten Faktoren in die Berechnung ein. Bei der Begehung markiere ich mir oft schon die Schwachstellen – das hilft später bei den Modernisierungsempfehlungen.
Die Rolle des Baujahrs und Neubaus
Das Baujahr eines Gebäudes spielt eine entscheidende Rolle für den Energieausweis. Es gibt direkt Auskunft über den wahrscheinlichen energetischen Zustand und bestimmt oft auch, welche Art von Energieausweis erstellt werden muss. Gebäude, die vor 1977 gebaut wurden, sind meist energetische Sanierungsfälle.
Die Wärmeschutzverordnung von 1977 war der erste wirkliche Standard für energieeffizientes Bauen in Deutschland. Häuser aus dieser Zeit haben oft keine oder nur minimale Dämmung. Bei Immobilien, die nach 1977 gebaut wurden, sieht die Sache schon besser aus. Mit jeder neuen Bauvorschrift wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz höher.
Ein Haus aus den 90ern verbraucht durchschnittlich schon 30% weniger Energie als ein unsanierter Altbau. Bei einem Neubau wird automatisch ein Bedarfsausweis erstellt, da hier noch keine Verbrauchsdaten vorliegen können. Die aktuellen Anforderungen an Neubauten sind sehr streng – manche meiner Kunden entscheiden sich sogar für KfW-Effizienzhäuser, die deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen.
Eine Kundin erzählte mir letztens: „Mein Vater hat 1972 sein Haus gebaut und immer gesagt: ‚Das ist noch richtig solide, nicht wie der moderne Quatsch.‘ Jetzt zahlt er dreimal so viel Heizkosten wie ich in meinem Neubau mit dreifacher Wohnfläche!“ Das zeigt den enormen Einfluss des Baujahrs.
Wärmeschutzverordnung und energetische Standards
Die verschiedenen Wärmeschutzverordnungen haben die energetischen Standards in Deutschland geprägt. Die erste Wärmeschutzverordnung von 1977 war revolutionär, auch wenn sie nach heutigen Maßstäben bescheiden wirkt. In meiner Berufspraxis erlebe ich oft, dass Hausbesitzer gar nicht wissen, nach welchem Standard ihr Gebäude gebaut wurde. Doch genau das ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die Berechnung des Energieausweises. Die energetischen Standards haben sich über die Jahre kontinuierlich verschärft:
Zeitraum | Gültige Regelung | Typischer Energiebedarf |
---|---|---|
Vor 1977 | Keine Wärmeschutzanforderungen | 250-300 kWh/(m²·a) |
1977-1984 | Wärmeschutzverordnung 1977 | 200-250 kWh/(m²·a) |
1984-1995 | Wärmeschutzverordnung 1984 | 150-200 kWh/(m²·a) |
1995-2002 | Wärmeschutzverordnung 1995 | 100-150 kWh/(m²·a) |
2002-2009 | EnEV 2002/2007 | 70-100 kWh/(m²·a) |
2009-2016 | EnEV 2009 | 50-70 kWh/(m²·a) |
2016-2020 | EnEV 2016 | 30-50 kWh/(m²·a) |
Ab 2020 | GEG | < 30 kWh/(m²·a) |
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war lange Zeit die maßgebliche Grundlage. Sie wurde 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, das die verschiedenen Vorschriften zum energiesparenden Bauen zusammenführt. Bei der Berechnung des Energieausweises müssen wir diese Standards berücksichtigen. Je nach Baujahr können wir bestimmte Bauteilqualitäten annehmen, wenn keine genaueren Informationen vorliegen.
Berücksichtigung von Heizung und Heizkosten
Die Heizungsanlage spielt eine zentrale Rolle bei der Energieausweis-Berechnung. Unterschiedliche Heizungstypen und Energieträger führen zu verschiedenen Energiekennwerten – selbst bei identischer Gebäudehülle. Moderne Heizsysteme arbeiten deutlich effizienter als alte Anlagen.
Eine neue Brennwertheizung nutzt beispielsweise bis zu 98% der eingesetzten Energie, während ein alter Konstanttemperaturkessel oft nur 70% erreicht. Diese Unterschiede wirken sich direkt auf den berechneten Energiebedarf aus. Bei der Berechnung des Energieausweises berücksichtigen wir auch den Energieverbrauch für Warmwasser. Dieser wird entweder aus den Verbrauchsdaten ermittelt oder pauschal anhand der Wohnfläche geschätzt.
Die Heizkosten können anhand des im Energieausweis ermittelten Energiebedarfs grob abgeschätzt werden. Dazu multipliziert man den Energiebedarf in Kilowattstunden mit dem aktuellen Preis für den jeweiligen Energieträger.
Für Hausbesitzer ist das oft ein Aha-Moment – besonders wenn sie sehen, wie viel Einsparpotenzial eine Modernisierung bietet. Bei einem meiner Kunden zeigte der Energieausweis einen jährlichen Energiebedarf von 30.000 kWh für sein Einfamilienhaus. Bei einem Gaspreis von 12 Cent pro kWh bedeutet das Heizkosten von 3.600 Euro pro Jahr. Nach der energetischen Sanierung sank der Bedarf auf 15.000 kWh – eine Ersparnis von 1.800 Euro jährlich.
Berechnung nach GEG und EnEV
Die Berechnung des Energieausweises erfolgt nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit November 2020 die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Regelwerk definiert genau, wie der Energiebedarf oder Energieverbrauch ermittelt werden soll. Für den Bedarfsausweis verwenden wir spezielle Software, die die komplexen Berechnungen nach DIN V 18599 durchführt.
Diese Norm berücksichtigt alle energetisch relevanten Aspekte eines Gebäudes: von der Gebäudehülle über die Anlagentechnik bis hin zu Lüftung und Klimatisierung. Beim Verbrauchsausweis ist die Berechnung etwas einfacher. Hier werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre erfasst und auf die Gebäudenutzfläche bezogen. Diese ergibt sich bei Wohngebäuden durch Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,35 bei Einfamilienhäusern oder 1,2 bei Mehrfamiliengebäuden.
Wichtig ist die Witterungsbereinigung: Da nicht jeder Winter gleich kalt ist, werden die Verbrauchsdaten mit Klimafaktoren korrigiert, um Vergleichbarkeit zu schaffen. Einmal hatte ich einen Fall, wo die Verbrauchsdaten extrem niedrig waren. Bei der Klärung kam heraus, dass das Gebäude teilweise leer stand. Solche Faktoren müssen wir bei der Erstellung des Verbrauchsausweises berücksichtigen, sonst wird das Ergebnis verfälscht.
Die Inhalte des Energieausweises
Ein vollständiger Energieausweis enthält weit mehr als nur eine Energieeffizienzzahl. Er bietet ein umfassendes Bild des energetischen Zustands eines Gebäudes und gibt wertvolle Hinweise zur Verbesserung. Auf der ersten Seite finden Sie die wesentlichen Gebäudedaten wie Baujahr, Adresse, Gebäudeart und die Information, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt. Daneben steht die farbige Skala mit der Energieeffizienzklasse – von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Der Hauptteil enthält die berechneten Energiekennwerte:
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- Primärenergiebedarf (bezieht die Energiegewinnung mit ein)
- CO2-Emissionen des Gebäudes
Besonders wertvoll sind die Modernisierungsempfehlungen, die im letzten Teil des Energieausweises aufgeführt werden. Hier werden konkrete Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes vorgeschlagen, jeweils mit einer Einschätzung der Kosten und des Einsparpotenzials.
Beim Vergleich von Immobilien anhand des energieausweises sollten Sie immer darauf achten, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt. Die Kennwerte aus den unterschiedlichen Ausweisarten lassen sich nicht direkt miteinander vergleichen.
Letzte Woche zeigte ich einem Kunden seinen neuen Energieausweis. „Warum steht mein Haus jetzt in der Klasse E und nicht mehr in F wie beim alten Ausweis?“, fragte er erstaunt. Die Antwort: Er hatte zwischenzeitlich die Heizung erneuert – und das machte sich direkt in der Bewertung bemerkbar.
Energieeffizienzklassen im Energieausweis verstehen
Die Energieeffizienzklassen im Energieausweis sollen auf einen Blick zeigen, wie gut oder schlecht ein Gebäude energetisch abschneidet. Sie reichen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) und sind farblich von grün bis rot gekennzeichnet. Diese Klassifizierung wurde 2014 eingeführt, um die Vergleichbarkeit zu verbessern. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten soll die Skala eine schnelle Orientierung ermöglichen.
Ein Gebäude im grünen Bereich verspricht niedrige Energiekosten, während eines im roten Bereich hohe Verbrauchswerte aufweist. Die Einordnung basiert auf dem Endenergieverbrauch oder -bedarf in kWh pro Quadratmeter und Jahr. Ein typischer Altbau ohne Modernisierung landet meist in den Klassen F bis H, während Neubauten nach aktuellen Standards mindestens Klasse B erreichen sollten.
Aus meiner Praxis kann ich berichten: Viele Eigentümer sind überrascht, wenn sie die tatsächliche Effizienzklasse ihres Gebäudes sehen. Das liegt daran, dass wir den energetischen Zustand unserer Immobilien oft überschätzen. Man sollte die Klasse aber auch nicht überbewerten – sie ist ein Indikator, ersetzt aber nicht die detaillierte Betrachtung der konkreten Kennwerte.
Die Bedeutung der Energieeffizienzklasse
Die Energieeffizienzklasse im Energieausweis ist weit mehr als ein buntes Label – sie hat handfeste Auswirkungen auf den Wert einer Immobilie und deren Betriebskosten. Die Klassen spiegeln den Energiebedarf bzw. -verbrauch eines Gebäudes wider und ermöglichen einen schnellen Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien. Je besser die Effizienzklasse, desto niedriger sind in der Regel die Heizkosten – und das macht das Objekt für Käufer oder Mieter attraktiver.
Für Immobilienbesitzer ist besonders relevant: Gebäude mit schlechter Energieeffizienzklasse verlieren zunehmend an Wert. Seit 2022 müssen Eigentümer die Effizienzklasse in Immobilienanzeigen angeben, was die Transparenz erhöht und energetisch schlechte Gebäude am Markt benachteiligt. Die Bedeutung der Klassen nimmt auch durch politische Entwicklungen zu.
Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass bis 2033 alle Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse D erreichen sollen. Für Gebäude mit schlechterer Bewertung könnten in Zukunft Sanierungspflichten entstehen. Ein Kunde fragte mich kürzlich besorgt: „Mein Haus hat Klasse F – wird das jetzt unverkäuflich?“ Meine Antwort war: „Nein, aber Sie müssen mit Preisabschlägen rechnen oder in eine Verbesserung der Energieeffizienz investieren.“
Einordnung des Wohngebäudes in Effizienzklassen
Die konkrete Einordnung eines Wohngebäudes in die Energieeffizienzklassen erfolgt anhand des ermittelten Endenergiebedarfs oder -verbrauchs. Jede Klasse umfasst einen bestimmten Bereich von Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die Klassengrenzen sind wie folgt definiert:
Effizienzklasse | Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh/(m²·a) | Typische Gebäude |
---|---|---|
A+ | < 30 | Passivhaus, Plusenergiehaus |
A | 30 – 50 | KfW-Effizienzhaus 40/55 |
B | 50 – 75 | Neubau nach GEG 2020 |
C | 75 – 100 | Gut sanierter Altbau |
D | 100 – 130 | Teilsanierter Altbau |
E | 130 – 160 | Unsanierter Altbau (1978-1995) |
F | 160 – 200 | Unsanierter Altbau (1949-1977) |
G | 200 – 250 | Unsanierter Altbau (vor 1949) |
H | > 250 | Stark sanierungsbedürftiger Altbau |
Bei der Einordnung gibt es manchmal Überraschungen. Ein gut gedämmter Altbau kann durchaus in besseren Klassen landen als ein schlecht konzipierter Neubau. Umgekehrt kann ein eigentlich energetisch gutes Gebäude bei verschwenderischem Nutzerverhalten im Verbrauchsausweis schlechter abschneiden, als es die Bausubstanz vermuten lässt.
Die Mehrzahl der deutschen Wohngebäude liegt übrigens in den Klassen E bis G. Nur etwa 10% erreichen bisher die Klassen A bis C. Letztens beriet ich Eigentümer einer Wohnanlage aus den 70er Jahren. Ihr Gebäude lag in Klasse F. Nach einer umfassenden Sanierung mit Dämmung, neuen Fenstern und Heizungstausch konnten wir bis auf Klasse C kommen – das bedeutete fast 60% Energieeinsparung!
Gesetzliche Pflicht zum Energieausweis
Der Energieausweis ist keine freiwillige Sache mehr, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht wurde schrittweise seit 2007 eingeführt und mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 nochmals verschärft. Die Vorschriften sind eindeutig: Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten will, muss potenziellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und diesen nach Vertragsabschluss übergeben.
Auch in Immobilienanzeigen müssen seit 2014 zentrale Kennwerte des Energieausweises genannt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt 10 Jahre. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Auch bei umfangreichen energetischen Sanierungen ist es sinnvoll, den Ausweis aktualisieren zu lassen, um die Verbesserungen zu dokumentieren. Fehlt der Energieausweis, kann das teuer werden. Bußgelder von bis zu 15.000 Euro sind möglich.
In der Praxis werden solche Verstöße zwar noch nicht flächendeckend geahndet, doch die Kontrollen nehmen zu. Einer meiner Kunden wollte seine Eigentumswohnung verkaufen und dachte, er könne den Energieausweis des Gebäudes verwenden, der bei der Hausverwaltung lag. Doch der war bereits abgelaufen – der Verkauf verzögerte sich, bis ein neuer Ausweis erstellt war. Das hätte er sich sparen können!
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Ein Energieausweis wird in verschiedenen Situationen gesetzlich vorgeschrieben – hauptsächlich beim Eigentümerwechsel oder bei Neuvermietungen von Wohngebäuden. Konkret ist der Energieausweis verpflichtend:
- Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie
- Bei Neubau eines Gebäudes
- Bei umfangreichen Umbauten, die mehr als 25% der Gebäudehülle betreffen
- In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche (hier muss der Energieausweis sogar ausgehängt werden)
Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Sonderregelungen, ebenso für kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, für Gebäude, die nur temporär genutzt werden (wie z.B. Ferienhäuser), sowie für gewerblich genutzte landwirtschaftliche Gebäude.
Was viele nicht wissen: Der Energieausweis ist auch dann erforderlich, wenn innerhalb einer Familie eine Immobilie übertragen wird, also etwa von Eltern an Kinder. Ebenfalls wichtig: Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist in der Regel die Gemeinschaft für die Erstellung des Energieausweises für das gesamte Gebäude zuständig.
Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gilt übrigens bereits bei der Besichtigung. Wer mehrere Interessenten durch eine Immobilie führt, muss also schon zu diesem Zeitpunkt einen gültigen Ausweis parat haben – nicht erst beim Notartermin.
Relevante Gesetze: GEG und EnEV
Die rechtlichen Grundlagen für den Energieausweis haben sich im Laufe der Jahre entwickelt. Seit November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die maßgebliche Rechtsgrundlage, das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
Das GEG fasst mehrere Vorschriften zusammen: neben der EnEV auch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel war eine Vereinfachung und Harmonisierung der rechtlichen Anforderungen. Für die Berechnung des Energieausweises sind insbesondere die §§ 79 bis 88 GEG relevant. Sie regeln die verschiedenen Arten von Energieausweisen, deren Erstellungspflicht und die darin enthaltenen Pflichtangaben.
Die Vorgaben des GEG sind detailliert und komplex. Sie definieren nicht nur, wie der Energieausweis zu erstellen ist, sondern auch, wer dazu berechtigt ist. Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren oder ausgebildeten Energieberatern mit entsprechender Zulassung ausgestellt werden. Bei Verstößen gegen die Ausweispflicht drohen Bußgelder. Diese können bei fehlenden Angaben in Immobilienanzeigen bis zu 15.000 Euro betragen – ein Risiko, das kein Verkäufer oder Vermieter eingehen sollte.
Interessant ist auch die internationale Perspektive: Die Pflicht zum Energieausweis geht auf eine EU-Richtlinie zurück. In anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Dokumente, allerdings mit teils unterschiedlichen Berechnungsmethoden und Darstellungsformen.
Modernisierung und energetische Sanierung
Die Erstellung eines Energieausweises ist oft der erste Schritt zu einer umfassenden energetischen Sanierung. Der Ausweis zeigt nicht nur den Ist-Zustand, sondern gibt auch wertvolle Hinweise auf sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen. Viele meiner Kunden sind überrascht, wenn sie sehen, wie viel Einsparpotential in ihrem Gebäude steckt.
Eine typische energetische Sanierung kann den Energiebedarf um 50 bis 80 Prozent senken – das bedeutet nicht nur geringere Heizkosten, sondern auch mehr Wohnkomfort und einen höheren Immobilienwert. Die gängigsten Modernisierungsmaßnahmen umfassen:
- Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke
- Austausch alter Fenster gegen moderne Wärmeschutzverglasung
- Erneuerung veralteter Heizungsanlagen
- Integration erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen
- Verbesserung der Lüftung, eventuell mit Wärmerückgewinnung
Besonders wirtschaftlich sind solche Maßnahmen, wenn sie mit ohnehin anstehenden Renovierungen kombiniert werden. Wenn z.B. die Fassade neu gestrichen werden muss, sind die Mehrkosten für eine gleichzeitige Dämmung oft überschaubar. Bei einer energetischen Modernisierung sollte man immer das Gesamtsystem Gebäude im Blick behalten. Einzelmaßnahmen können in ungünstigen Fällen sogar kontraproduktiv sein – wie etwa neue, dichte Fenster ohne angepasstes Lüftungskonzept, die zu Schimmelbildung führen können.
Empfehlungen im Energieausweis nutzen
Der Energieausweis enthält nicht nur Bewertungen, sondern auch konkrete Modernisierungsempfehlungen. Diese Hinweise sind Gold wert, denn sie basieren auf einer fachkundigen Analyse des individuellen Gebäudes. Die Empfehlungen im Energieausweis sind nach Priorität geordnet und geben Auskunft über die zu erwartenden Kosten sowie das Einsparpotential.
So können Gebäudeeigentümer gezielt investieren und die Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zuerst umsetzen. Typische Empfehlungen sind die Dämmung der obersten Geschossdecke, der Austausch einer veralteten Heizungsanlage oder die Erneuerung von Fenstern. Dabei werden auch Hinweise zur sinnvollen Reihenfolge gegeben – oft ist es beispielsweise ratsam, zuerst die Gebäudehülle zu optimieren und erst danach eine neue Heizung zu dimensionieren.
Eine Kundin berichtete mir, wie hilfreich die Empfehlungen für sie waren: „Ich wusste, dass unser Haus aus den 60er Jahren nicht optimal ist, aber ich hatte keine Ahnung, wo ich anfangen sollte. Die klaren Prioritäten im Energieausweis haben mir die Entscheidung erleichtert.“ Sie setzte zunächst die Dämmung des Dachbodens um – eine Maßnahme mit geringen Kosten und hoher Wirkung. Die Modernisierungsempfehlungen sind allerdings nicht verpflichtend umzusetzen. Sie dienen lediglich als Orientierung und Entscheidungshilfe. Die Umsetzung liegt im Ermessen des Eigentümers.
Heizkosten senken durch energetische Maßnahmen
Die Senkung der Heizkosten ist ein Hauptmotiv für energetische Sanierungen. Und das aus gutem Grund: In einem unsanierten Altbau können die Energiekosten einen erheblichen Teil der Wohnkosten ausmachen. Durch gezielte Maßnahmen lassen sich die Heizkosten drastisch reduzieren. Eine vollständige energetische Sanierung kann den Verbrauch um bis zu 80% senken.
Selbst einzelne Maßnahmen haben oft schon spürbare Effekte:
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Etwa 15-20% Einsparung
- Moderne Fenster statt Einfachverglasung: Circa 15-25% weniger Verluste
- Neue Heizungsanlage: Je nach Ausgangszustand 10-30% Ersparnis
- Hydraulischer Abgleich der Heizung: Etwa 5-10% geringerer Verbrauch
Besonders in Zeiten steigender Energiepreise rechnen sich solche Investitionen schneller. Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein Kunde investierte 25.000 Euro in eine umfassende Dämmung und neue Fenster. Seine jährlichen Heizkosten sanken von 3.600 auf 1.400 Euro – eine Ersparnis von 2.200 Euro pro Jahr. Bei dieser Einsparung amortisierte sich die Investition schon nach etwa 11 Jahren.
Neben den finanziellen Vorteilen verbessert eine energetische Sanierung auch den Wohnkomfort erheblich. Keine kalten Wände mehr, kein Zugluft an den Fenstern, angenehmere Raumtemperaturen – das sind Qualitäten, die sich nicht in Euro und Cent ausdrücken lassen, aber die Wohnqualität deutlich steigern. Zudem gibt es für viele Maßnahmen attraktive Förderungen, etwa durch die KfW-Bank oder das BAFA. Diese können die Investitionskosten erheblich senken und die Wirtschaftlichkeit verbessern.
Bedeutung des Baujahrs und Neubaus
Das Baujahr ist einer der wichtigsten Faktoren für die energetische Qualität eines Gebäudes. Es gibt direkt Auskunft über die wahrscheinlichen Baustandards und die zu erwartenden Energiekennwerte. Bei Gebäuden, die vor 1977 gebaut wurden, ist oft mit hohem Energieverbrauch zu rechnen. Die erste Wärmeschutzverordnung von 1977 markierte einen Wendepunkt im Bauwesen – alle Häuser, die davor gebaut wurden, entstanden praktisch ohne gesetzliche Anforderungen an den Wärmeschutz.
Hier liegt das größte Potenzial für energetische Verbesserungen. Neubauten hingegen müssen bereits sehr hohe Standards erfüllen. Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Mindestanforderungen vor, die etwa dem früheren KfW-Effizienzhaus 75 entsprechen. Viele Bauherren entscheiden sich aber freiwillig für noch bessere Standards wie KfW 55 oder sogar KfW 40.
Interessant ist auch die Entwicklung über die Jahre: Mit jeder neuen Bauvorschrift sanken die zulässigen Energiekennwerte. Ein Haus aus den 1980er Jahren verbraucht im Schnitt deutlich mehr Energie als ein vergleichbares Gebäude aus den 2000er Jahren. Bei der Bewertung einer Immobilie sollte man aber nicht nur auf das Baujahr schauen, sondern auch auf mögliche Modernisierungen. Viele ältere Gebäude wurden im Laufe der Zeit energetisch saniert und können durchaus mit neueren Gebäuden mithalten. Der Energieausweis gibt darüber verlässlich Auskunft.
Unterschiede zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Bei der Erstellung eines Energieausweises wird grundsätzlich zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschieden. Diese Unterscheidung ist wichtig, da für beide Gebäudetypen unterschiedliche Berechnungsverfahren und Anforderungen gelten. Ein Wohngebäude ist definiert als ein Gebäude, das überwiegend zum Wohnen genutzt wird – mindestens 50% der Nutzfläche müssen Wohnzwecken dienen.
Alle anderen Gebäude gelten als Nichtwohngebäude, dazu zählen Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser, Produktionshallen oder gewerblich genutzte Immobilien. Die Berechnung für Wohngebäude konzentriert sich hauptsächlich auf Heizung und Warmwasserbereitung, während bei Nichtwohngebäuden auch Klimatisierung, Beleuchtung und ggf. Lüftung eine größere Rolle spielen. Das macht die Berechnung für Nichtwohngebäude komplexer.
Die Darstellung im Energieausweis unterscheidet sich ebenfalls: Bei Wohngebäuden werden die Kennwerte in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben, bei Nichtwohngebäuden bezieht man sich auf die Nettogrundfläche. Aus meiner Berufspraxis kann ich berichten, dass die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude oft aufwändiger ist. Die vielfältigen Nutzungsarten und technischen Anlagen erfordern eine detailliertere Betrachtung.
Eine Besonderheit gibt es bei gemischt genutzten Gebäuden: Hier kann entweder ein gemeinsamer Energieausweis erstellt werden (wenn der Wohnanteil überwiegt) oder es werden getrennte Ausweise für den Wohn- und den Nichtwohnbereich angefertigt.
Zusammenfassung und Ausblick
Der Energieausweis ist mehr als nur ein Pflichtdokument – er ist ein wichtiges Instrument für Transparenz am Immobilienmarkt und ein nützlicher Wegweiser für energetische Verbesserungen. Wir haben gesehen, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt: den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert, und den Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf berechnet.
Welcher Ausweis für eine Immobilie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten. Die Berechnung des Energieausweises erfolgt nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und berücksichtigt zahlreiche Faktoren wie Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung und Warmwasserbereitung. Der Ausweis ordnet das Gebäude in Energieeffizienzklassen ein und gibt wertvolle Empfehlungen zur Modernisierung. Die gesetzliche Pflicht zum Energieausweis betrifft jeden, der eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte.
Sowohl in Immobilienanzeigen als auch bei Besichtigungen muss der Ausweis vorgelegt werden. Ein Blick in die Zukunft zeigt: Die Bedeutung des Energieausweises wird weiter zunehmen. Mit steigenden Energiekosten und verschärften Klimaschutzzielen rückt die Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr in den Fokus. Wahrscheinlich werden die Anforderungen an Bestandsgebäude in den kommenden Jahren noch steigen.
Wer heute in die energetische Modernisierung seiner Immobilie investiert, schützt sich nicht nur vor steigenden Energiekosten, sondern sichert auch den Wert seines Gebäudes für die Zukunft. Der Energieausweis bietet dafür eine wertvolle Orientierungshilfe.
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